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Rindergrippe: Schweiz verpflichtet zur Impfung von Kälbern

Um die Tiergesundheit in der Kälber- und Bullenmast zu verbessern, gilt in der Schweiz bald eine Impfpflicht für alle Kälber, die in den Verkauf gehen. Prof. Dr. Martin Kaske erklärt die Details.

Lesezeit: 2 Minuten

Hohe Erkrankungs- und Abgangsraten aufgrund von Atemwegserkrankungen sind in der Kälber- und Großviehmast ein zentrales Problem und erfordern einen hohen Einsatz von Antibiotika. Die Schweiz verfolgt nun einen neuen Ansatz, wie Prof. Dr. Martin Kaske vom Schweizer Kälbergesundheitsdienst erklärt:

Gemäß dem Prinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“ müssen Kälber ab dem 1. Juli 2025 obligatorisch auf dem Geburtsbetrieb gegen die viralen Erreger der Kälbergrippe geimpft werden. Damit wollen Milchvieh- und Mastbetriebe die Tiergesundheit optimieren und das Image und die Nachfrage nach Rind- und Kalbfleisch sowie nach Milch verbessern.

Erstimpfung vor dem Transport

Die erste Impfung betrifft alle zum Verkauf vorgesehenen Kälber. Sie erfolgt intranasal mindestens 14 Tage vor der Abgabe. Eine zweite Impfung erfolgt obligatorisch auf dem Mastbetrieb. Die Kosten trägt jeweils der Betrieb, auf dem die Impfung durchgeführt wird.

Die Impfverpflichtung wird vorerst für eine Pilotphase von drei Jahren in die QM-Richtlinien aufgenommen. Ende 2028 sollen die Resultate bzgl. Tiergesundheit und Einsatz von Antibiotika geprüft und über die Weiterführung entschieden werden.

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