Im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken ist die Zahl der mit BHV1 (Rinderherpes) infizierten Rinderbestände kontinuierlich gestiegen. Durch zeitgleich erfolgte Ausbrüche in mehreren Betrieben hat sich das für den Menschen ungefährliche Seuchengeschehen dort mittlerweile verdichtet. Besonders gefährdet sind Rinderbestände in Grenznähe zu den Niederlanden, weil in den Niederlanden noch kein BHV1- Freiheitsstatus vorliegt. Sollte sich das Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen, droht der Region oder sogar ganz Nordrhein-Westfalen der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus.
Aufgrund dessen hat das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) in Zusammenarbeit mit rinderhaltenden Betrieben im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in dem z.B. zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt sind. Ein verstärktes Frühwarnsystem in Form erweiterter Untersuchungspflichten soll die möglichst schnelle Identifikation der virustragenden Tiere gewährleisten. Ziel ist, eine unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die Weiterverschleppung des Virus‘ zu unterbinden.
Deutschland seit 2017 BHV1-frei
Deutschland hat im Mai 2017 nach Entfernung aller entdeckten Überträger ein jahrelanges Tilgungsprogramm abgeschlossen. Seitdem gilt die Bundesrepublik als frei von BHV1. Dieser Status ermöglicht und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Mit dem Freiheitsstatus geht ein Impfverbot einher, damit sich Virusinfektionen nicht unter einer Impfdecke unentdeckt ausbreiten können.
Es droht der Region oder sogar ganz Nordrhein-Westfalen nicht nur der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus‘. Das Töten aller Rinder eines Bestandes zur Bekämpfung von BHV-1 ist für alle Beteiligten wie die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung. Darüber hinaus führt der Nachweis einer BHV1-Infektion bei den betroffenen Betrieben zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Impfungen gegen das Herpesvirus sind von der EU in als frei anerkannten Gebieten verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus- Reaktivierungen bieten.
Prävention und Erkennung von Infektionen
Die Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen zur Prävention und frühzeitigen Erkennung der Viruserkrankung. Dadurch sollen infizierte Rinder identifiziert und aus den Betrieben entfernt werden, um eine unerkannte Durchseuchung sowie die Übertragung auf andere Betriebe zu vermeiden. Bei Missachtung der aufgeführten Maßnahmen entfallen im Tierseuchenfall die Entschädigungsansprüche.