Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS) hat den Vorstoß der Agrarministerkonferenz begrüßt, Verstöße gegen das Tierwohl auf Tiertransporten massiv zu ahnden. Künftig sollen Verstöße gegen das EU-weit geltende Transportverbot bei mehr als 30 °C als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern bis zu 25.000 € belegt werden.
Auch wenn bislang aktuelle eindeutige Hinweise von Verstößen auf Zuchttiertransporten fehlten, verurteile er das Leiden von Tieren und das Fehlen von Versorgungsstationen entlang der Strecke aufs Schärfste, so die Meldung des Bundesverbandes
Allerdings missbillige der Bundesverband das Verbot gegen bestimmte Transportrouten trotz zugelassener Versorgungsstationen, die eine tierwohlgerechte Versorgung der Zuchtrinder sicherstellten. Grundsätzlich seien die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen. Der BRS habe seine Mitglieder angewiesen, den Amtsveterinären vor Ort plausibel zu machen, wo die Versorgung der Tiere möglich sei, damit der Freigabe der Transporte nichts entgegenstehe.
Der Verband sehe sich in der Verantwortung selbst eine Lösung zu initiieren und habe daher entschieden, einen Tiertransportstandard zu schaffen, um das Tierwohl auf den Transporten entlang der gesamten Transportstrecke zu dokumentieren und in einer Datenbank zu erfassen (top agrar berichtete). Die wichtigsten Aspekte des Standards seien die Einhaltung von Tierwohl entlang der Strecke, die Schaffung von Transparenz und die Verlässlichkeit von Tiertransporten.