Drei Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die RVZ - Raiffeisen Viehzentrale GmbH wegen der Falschdeklaration von Rindern ist die von der Geschäftsführung und Aufsichtsrat der RVZ in Auftrag gegebene forensische Untersuchung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hamburg) abgeschlossen.
Das zentrale Ergebnis der Untersuchung, die den Zeitraum von 1. November 2023 bis zum 31. März 2024 und zusätzlich den Zeitraum zwischen April 2024 bis März 2025 umfasste, ist: Es gab offensichtliche wiederkehrende Täuschungsmuster in insgesamt 43 Fällen, die maßgeblich mit zwei RVZ-Mitarbeitern zusammenhingen und zwischen November 2023 und Januar 2024 stattfanden.
Lieferpapiere und Standarderklärungen manipuliert
Diese Mitarbeiter hatten Zugriff auf Lieferpapiere und Standarderklärungen zu Lebensmittelketten-Informationen und waren in der Lage, diese zu manipulieren. Gegen den mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter hat die RVZ arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Aus der Untersuchung der KPMG lässt sich der Rückschluss ziehen, dass die Fälle zeitlich eingrenzbar sind und keine anderen Tiergattungen (Lämmer, Schafe, Schweine) betrafen. Außerdem entstand der RVZ weder ein Schaden noch ein finanzieller Vorteil durch die Täuschungen der mutmaßlich beteiligten Mitarbeiter. Die Tochterunternehmen und Beteiligungen der RVZ waren zu keinem Zeitpunkt in die Vorgänge involviert.
RVZ hat Qualitätsmanagement geändert
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle im Februar 2025 hat die RVZ umfassende Maßnahmen ergriffen, um vergleichbare Fehler künftig auszuschließen. Das Qualitätsmanagement wurde überarbeitet, Abläufe in der Lieferkette neu strukturiert und die Haltungsform durchgehend digital erfasst, kontrolliert und dokumentiert. Eine Ergänzung der zentralen Datenbank sowie klare und nachgeschärfte Vorgaben für Innendienst, Speditionen und Schlachtbetriebe sorgen für Transparenz und Kontrolle entlang der gesamten Prozesskette.
Martin Wesselmann, Geschäftsführer der RVZ, sagt dazu: „Wir haben durch das forensische Gutachten ein klares Bild bekommen, ziehen daraus die entsprechenden Schlüsse für die RVZ und setzen die zuvor schon angestoßenen Veränderungen und Optimierungen konsequent fort.“
Und sonst? Kein Kommentar
Das Wochenblatt für Landwirtschaft und top agrar haben bei der RVZ nachgefragt:
Ist das Gutachten der KPMG öffentlich zugänglich bzw. können Sie es mir zur Verfügung stellen?
RVZ: Das Gutachten ist nicht öffentlich.
Wie sind die Täuschungen im Detail abgelaufen?
RVZ: Wir bitten hier um Verständnis, dass wir die im forensischen Gutachten dargestellten Abläufe der Täuschung nicht öffentlich machen wollen. Es gab jedenfalls wiederkehrende Muster, was uns geholfen hat, darauf mit entsprechenden System-Veränderungen reagieren zu können.
Warum sind die Täuschungen nicht früher aufgefallen?
RVZ: Die Antwort auf diese Frage hängt mit Interna aus dem Gutachten zusammen, die wir nicht öffentlich machen wollen.
Wie konnte es gelingen, dass die Unternehmensführung davon nichts mitbekommen hat?
RVZ: Die Antwort auf diese Frage hängt mit Interna aus dem Gutachten zusammen, die wir nicht öffentlich machen wollen
Was hat sich geändert, damit das künftig nicht noch einmal passiert?
RVZ: Die RVZ ist heute im Vergleich zum Zeitraum der Täuschungen strukturell und technisch anders aufgestellt.
Sie schreiben „Gegen den mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter hat die RVZ arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet“ Was heißt das konkret?
RVZ: Dazu werden wir uns nicht konkreter äußern.
Sie schreiben „Außerdem entstand der RVZ weder ein Schaden noch ein finanzieller Vorteil durch die Täuschungen der mutmaßlich beteiligten Mitarbeiter“. Bitte erläutern Sie das.
RVZ: Durch die Medienberichterstattung ist der Eindruck entstanden, dass die RVZ Profiteur dieser Täuschungen war. Dies ist allerdings nicht der Fall.
Wie geht die Zusammenarbeit mit QS weiter?
RVZ: Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an QS.
Stellungnahme Berufsverband Rindermast e.V.
Enttäuscht von dem Gutachten der RVZ zeigt sich der Berufsverband Rindermast. In einer Mitteilung schreibt dieser:
"Die Stellungnahme der RVZ ist enttäuschend. Bereits vor drei Monaten wurde öffentlich gemutmaßt, dass zwei Mitarbeiter für den Betrug verantwortlich seien – genau das bestätigt die RVZ nun. Doch welchen Erkenntnisgewinn haben die langen drei Monate der internen Aufklärung gebracht?
Warum hat die Aufarbeitung überhaupt so viel Zeit in Anspruch genommen? Wie genau will die RVZ künftig verhindern, dass sich ein solcher Betrugsfall wiederholt? Und vor allem: Wo ist das Geld geblieben, das durch die Falschdeklaration von HF1-Bullen als HF3-Bullen zu viel ausgezahlt wurde?
Diese zentralen Fragen bleiben bislang weitgehend unbeantwortet. Eines jedoch ist klar: Der Schaden für das Image der Branche ist erheblich – und er betrifft nicht nur die RVZ, sondern alle: Landwirte, Viehhändler, Schlachtunternehmen oder den LEH."
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Drei Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die RVZ - Raiffeisen Viehzentrale GmbH wegen der Falschdeklaration von Rindern ist die von der Geschäftsführung und Aufsichtsrat der RVZ in Auftrag gegebene forensische Untersuchung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hamburg) abgeschlossen.
Das zentrale Ergebnis der Untersuchung, die den Zeitraum von 1. November 2023 bis zum 31. März 2024 und zusätzlich den Zeitraum zwischen April 2024 bis März 2025 umfasste, ist: Es gab offensichtliche wiederkehrende Täuschungsmuster in insgesamt 43 Fällen, die maßgeblich mit zwei RVZ-Mitarbeitern zusammenhingen und zwischen November 2023 und Januar 2024 stattfanden.
Lieferpapiere und Standarderklärungen manipuliert
Diese Mitarbeiter hatten Zugriff auf Lieferpapiere und Standarderklärungen zu Lebensmittelketten-Informationen und waren in der Lage, diese zu manipulieren. Gegen den mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter hat die RVZ arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Aus der Untersuchung der KPMG lässt sich der Rückschluss ziehen, dass die Fälle zeitlich eingrenzbar sind und keine anderen Tiergattungen (Lämmer, Schafe, Schweine) betrafen. Außerdem entstand der RVZ weder ein Schaden noch ein finanzieller Vorteil durch die Täuschungen der mutmaßlich beteiligten Mitarbeiter. Die Tochterunternehmen und Beteiligungen der RVZ waren zu keinem Zeitpunkt in die Vorgänge involviert.
RVZ hat Qualitätsmanagement geändert
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle im Februar 2025 hat die RVZ umfassende Maßnahmen ergriffen, um vergleichbare Fehler künftig auszuschließen. Das Qualitätsmanagement wurde überarbeitet, Abläufe in der Lieferkette neu strukturiert und die Haltungsform durchgehend digital erfasst, kontrolliert und dokumentiert. Eine Ergänzung der zentralen Datenbank sowie klare und nachgeschärfte Vorgaben für Innendienst, Speditionen und Schlachtbetriebe sorgen für Transparenz und Kontrolle entlang der gesamten Prozesskette.
Martin Wesselmann, Geschäftsführer der RVZ, sagt dazu: „Wir haben durch das forensische Gutachten ein klares Bild bekommen, ziehen daraus die entsprechenden Schlüsse für die RVZ und setzen die zuvor schon angestoßenen Veränderungen und Optimierungen konsequent fort.“
Und sonst? Kein Kommentar
Das Wochenblatt für Landwirtschaft und top agrar haben bei der RVZ nachgefragt:
Ist das Gutachten der KPMG öffentlich zugänglich bzw. können Sie es mir zur Verfügung stellen?
RVZ: Das Gutachten ist nicht öffentlich.
Wie sind die Täuschungen im Detail abgelaufen?
RVZ: Wir bitten hier um Verständnis, dass wir die im forensischen Gutachten dargestellten Abläufe der Täuschung nicht öffentlich machen wollen. Es gab jedenfalls wiederkehrende Muster, was uns geholfen hat, darauf mit entsprechenden System-Veränderungen reagieren zu können.
Warum sind die Täuschungen nicht früher aufgefallen?
RVZ: Die Antwort auf diese Frage hängt mit Interna aus dem Gutachten zusammen, die wir nicht öffentlich machen wollen.
Wie konnte es gelingen, dass die Unternehmensführung davon nichts mitbekommen hat?
RVZ: Die Antwort auf diese Frage hängt mit Interna aus dem Gutachten zusammen, die wir nicht öffentlich machen wollen
Was hat sich geändert, damit das künftig nicht noch einmal passiert?
RVZ: Die RVZ ist heute im Vergleich zum Zeitraum der Täuschungen strukturell und technisch anders aufgestellt.
Sie schreiben „Gegen den mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter hat die RVZ arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet“ Was heißt das konkret?
RVZ: Dazu werden wir uns nicht konkreter äußern.
Sie schreiben „Außerdem entstand der RVZ weder ein Schaden noch ein finanzieller Vorteil durch die Täuschungen der mutmaßlich beteiligten Mitarbeiter“. Bitte erläutern Sie das.
RVZ: Durch die Medienberichterstattung ist der Eindruck entstanden, dass die RVZ Profiteur dieser Täuschungen war. Dies ist allerdings nicht der Fall.
Wie geht die Zusammenarbeit mit QS weiter?
RVZ: Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an QS.
Stellungnahme Berufsverband Rindermast e.V.
Enttäuscht von dem Gutachten der RVZ zeigt sich der Berufsverband Rindermast. In einer Mitteilung schreibt dieser:
"Die Stellungnahme der RVZ ist enttäuschend. Bereits vor drei Monaten wurde öffentlich gemutmaßt, dass zwei Mitarbeiter für den Betrug verantwortlich seien – genau das bestätigt die RVZ nun. Doch welchen Erkenntnisgewinn haben die langen drei Monate der internen Aufklärung gebracht?
Warum hat die Aufarbeitung überhaupt so viel Zeit in Anspruch genommen? Wie genau will die RVZ künftig verhindern, dass sich ein solcher Betrugsfall wiederholt? Und vor allem: Wo ist das Geld geblieben, das durch die Falschdeklaration von HF1-Bullen als HF3-Bullen zu viel ausgezahlt wurde?
Diese zentralen Fragen bleiben bislang weitgehend unbeantwortet. Eines jedoch ist klar: Der Schaden für das Image der Branche ist erheblich – und er betrifft nicht nur die RVZ, sondern alle: Landwirte, Viehhändler, Schlachtunternehmen oder den LEH."