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Tierschutz

Sachsen erschwert den Tiertransport in Drittländer

Wer Tiere aus Sachsen in Drittländer exportieren will, muss nun seinem Amtstierarzt, der den Transport genehmigt, die Einhaltung einer ganzen Reihe von Vorgaben nachweisen.

Lesezeit: 2 Minuten

Künftig sind Tiertransporte aus Sachsen in Drittländer nur dann erlaubt, wenn die Versorgungsstationen, an der Tiere unterwegs ausgeladen, gefüttert, getränkt und ruhen gelassen werden sollen, ordnungsgemäß ausgestattet und behördlich zugelassen sind. Dies hat der Organisator eines Tiertransports dem handelnden Amtstierarzt, der den Transport genehmigt, nachzuweisen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die zuständigen Behörden per Erlass entsprechend angewiesen.

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Tiertransporte sind in Drittländer nur dann genehmigungsfähig, wenn die Vorgaben der Europäischen Tiertransportverordnung (TTVO) umgesetzt werden. Staatsministerin Petra Köpping unterstrich: "Es muss sichergestellt werden, dass die Vorgaben der Verordnung vom Versendeort durchgehend bis zum Bestimmungsort im Drittland eingehalten werden. Mit dem Erlass geben wir den handelnden Tierärzten eine bessere Handlungsgrundlage, damit sie die ihnen obliegende Plausibilitätsprüfung auch tatsächlich durchführen können."

Sachsen unterstützt alle Ansätze, die dazu beitragen, auch die rechtlichen Vorgaben zur Durchführung von Tiertransporten zu verbessern, wie den diesjährigen Beschluss der Verbraucherministerkonferenz, der u.a. folgende Anforderungen betrifft:

  • umfassende Überarbeitung der Tiertransportverordnung
  • EU-weite Begrenzung der Schlachttiertransporte auf 8 Stunden
  • Einführung der Verpflichtung, dass Tierärzte an Bord der zum Transport lebender Tiere vorgesehenen Schiffe den Transport begleiten
  • Einrichtung von Kontaktstellen in Drittstaaten nach dem Vorbild der EU
  • Kontrolle und Zertifizierung von Transportrouten einschließlich der Versorgungsstationen in Drittländern durch eine unabhängige Stelle
  • Erstellung einer Übersicht über die in Drittstaaten für Tiertransporte erforderliche und geeignete Infrastruktur
  • Vereinbarung mit Drittstaaten, wonach die Versorgungsstellen von den vor Ort zuständigen Veterinärbehörden zugelassen werden

Günther begrüßt erschwerte Tiertransporte

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begrüßt den Erlass: "Das ist ein weiterer und wichtiger Schritt in Richtung von ganz praktischem Tierwohl. Er bietet den Beteiligten eine Grundlage für ihr Handeln und damit auch Sicherheit im Verfahren. Das kommt den Tieren zu Gute. Dies ist der richtige Weg, um auch auf Tiertransporten in Drittländer außerhalb der Europäischen Union die hier geltenden strengen Bestimmungen für den Tiertransport zu gewährleisten. Er liegt gleichsam im Sinne moderner Landwirtschaftspolitik, für die ich einstehe."

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