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Schleswig-Holstein stoppt Drittlandsexporte

Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat landesweit den Export von Rindern in Drittländern für vier Wochen untersagt. Der Landesbauernverband kritisiert diese Entscheidung scharf.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) untersagt vorläufig Tiertransporte in Drittländer. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat einen zeitlich befristeten Erlass an die entsprechenden Kreisveterinärämter im Land herausgegeben und erklärte dazu: „Am Freitag hat ein Arbeitstreffen von Bund und Ländern stattgefunden, bei dem auch die rechtliche Bewertung von Tiertransporten in Drittländer diskutiert wurde. Dieses Treffen wollten wir mit seinen Ergebnissen abwarten, um möglichst gemeinsam mit den anderen Ländern vorzugehen. Da aber auch nach diesem Treffen eine unklare Rechtslage vorliegt und wir wie bereits angekündigt Klarheit für Kreisveterinärinnen und –veterinäre schaffen wollen, haben wir heute einen Erlass herausgeben. Danach werden in den kommenden vier Wochen in Schleswig-Holstein keine Transporte genehmigt und auch keine Voratteste ausgestellt“.

In dieser Zeit will Albrecht auf ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen drängen. Zudem gebe es Bemühungen bundesweit eine Liste von Ländern zu erstellen, in denen die Rahmenbedingungen für den Tierschutz nicht den generellen Anforderungen genügen. Dies soll eine Entscheidungshilfe für Kreisveterinärinnen und -veterinäre sein.

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Albrecht kündigte an, dass das Ministerium noch in dieser Woche einen Runden Tisch mit den beteiligten Akteuren einzuberufen. Der Minister sagte: „Wir brauchen nicht nur weitere Klarheit über die Rechtslage, sondern müssen auch gemeinsam Wege suchen, untragbare Umstände von Langstreckentransporten zu beenden.“

Bauernverband kritisiert Transportstopp

Der Bauernverband Schleswig-Holstein kritisiert Landwirtschaftsministers Jan-Phillip Albrecht scharf für seine Entscheidung. „Der Tierschutz ist ein wichtiges Rechtsgut, das geschützt, beachtet, durchgesetzt und ggf. strafrechtlich sanktioniert werden muss. Das steht außer Frage. Für den Transport unserer wertvollen Tiere fordern wir die Einhaltung strenger Regeln“, betont der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz.

Schwarz mahnt an, dass in gleichem Maße die Behörden nach Recht und Gesetz handeln müssen. Es sei nicht Aufgabe des Ministers oder einer Kreisverwaltung, den Export in Drittländer zu stoppen. Die Bundesländer hätten nicht die Kompetenz, einen so weitreichenden Runderlass zur Versagung von Gesundheitsbescheinigungen anzuordnen. Die Regelungskompetenz sowohl für die Umsetzung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts als auch für den Tierschutz liege vielmehr beim Bund.

Aufgrund eines rechtlich fragwürdigen Artikels von Tierschutzseite und einer offenbar willkürlichen Länderliste den Drittlandexport weitgehend zum Erliegen zu erbringen, entbehre damit jeglicher Grundlage. „Der Jurist Albrecht versteckt sich stattdessen hinter der Aussage, dass die Rechtslage unklar sei. Die Bauern haben für dieses Lavieren zu ihren Lasten keinerlei Verständnis“, betont Schwarz. Durch einen kompletten Stopp des Exportes würden den schleswig-holsteinischen Züchtern erhebliche Schäden entstehen.

Tierschutzbund begrüßt Entscheidung

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein, kommentieren den Transportstopp: „Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung in Schleswig-Holstein. Wenn Schleswig-Holstein Transporte in bestimmte Drittstaaten außerhalb Europas stoppt, weil die Transportstrecken zu lang und die Schlachtmethoden dort zu grausam sind, geht der zuständige Minister damit einen konsequenten Weg. Nach Rechtsprechung gelten die EU-Regeln zum Transport auch über die EU-Grenzen hinaus bis zum Ankunftsort. In der Realität werden sie aber außerhalb der EU-Grenzen nicht beachtet. Hinzu kommen die tierquälerischen Tötungsmethoden in vielen Ländern.“

Eine juristische Beurteilung kommt Schröder und Sauerzweig-Strey zufolge zu dem Ergebnis, dass sich Tierärzte in Deutschland der Mittäterschaft der Tierquälerei schuldig machen, wenn sie die Tiertransporte trotzdem abfertigen. Vor diesem Hintergrund sei es an der Zeit, dass die Politik endlich handle und Transporte stoppe.

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