Fleischersatzprodukte dürfen weiter mit Begriffen wie Burger, Hamburger, Steak und Schnitzel, oder Wurst im Laden angeboten werden. Das EU-Parlament verwarf am Freitag den Antrag des Agrarausschusses für ein Verbot für Fleischersatzprodukte, mit den klassischen Begriffen auch für pflanzliche Produkte wie aus Soja-Grundstoffen werben zu dürfen.
Anders sieht es bei reinen Milchprodukten aus. Hier soll eine klare Abgrenzung von tierischen und pflanzlichen Eiweißen für den Verbraucher erkennbar sein.
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wollte festschreiben, dass „sich auf Fleisch beziehende Begriffe" und Bezeichnungen ausschließlich auf tierische Teile beziehen sollten und nur für wirkliche Fleischprodukte in der Lebenmittelkette Verwendung finden sollten. Dafür gabe es keine Mehrheit.
Die traditionell an Geflügel-, Kalb,- Rind- oder Schweinefleisch festgemachten Begriffe Steak, Wurst, Schnitzel, Burger und Hamburger dürfen weiterhin auch für konkurierende fleischlose Ersatzprodukte verwandt werden. Also Veggieburger und Soja-Schnitzel werden reinen Tierprodukten damit gleichgestellt,
Fleichbranche beruft sich auf EuGH-Urteil bei Milchprodukten
Die europäische Fleischbranche hatte gehofft, dass der EuGH-Richterspruch für die klar unterscheidende Kennzeichnung von tierischen und pflanzlichen Eiweißen bei Milchprodukten auch bei Fleischprodukten Anwendung findet.
Mit diesem Argumen wollten die Fleisch- und Wurstvermarkter an der Ladentheke mit einem Alleinstellungmerkmal für Burger und Schnitzel sich von der aufkeimenden Veggie-Branche begrifflich abgrenzen.
Veggie-Burger lässt Kasse kräftiger klingeln als bei Fleisch zu Dumpingpreisen
Das EU-Parlament folgte dieser Argumentationslinie jedoch nicht. Veggieburger und Sojawürstchen dürfen im Supermarkt mit Schweine- und Putenschnitzel glechberechtigt konkurrieren. So will es jedenfalls das EU-Parlament, das in dieser Frage voll gleichberechtigt ist und den Mitgliedstaaten diese Entscheidung nicht alleine überlässt.
Nach Berichten des ARD-Magazins Plusminius kosten Veggie-Produkte im Lebensmitteleinzelhandel 30 bis 90 Prozent mehr als die rein fleischhaltigen Original-Tierprodukte. Entsprechend lukkrativ sind die Gewinnmargen der Veggie-Produkte für den Handel.
Die Fleischproduzenten unter den europäischen Landwirten fürchten daher Ungemach für ihre Produkte.
Milchprodukte müssen zwischen tierischem und pflanzlichem Eiweiß unterschieden bleiben
Anders ergeht es den Milchbauern: Denn der EuGH hatte 2017 entschieden, dass die Begrifflichkeit von Milch oder Käse ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben muss. Seither ist es untersagt. dass vegane Produkte auf dem Markt unter den Bezeichnungen wie Sojamilch oder Pflanzenkäse in den Handel kommen dürfen. Hier hat der europäische Gesetzgeber einen klaren Riegel vorgeschoben.
Das EU-Parlament hat in dem gefassten Beschluss ebenso verlangt, dass in Zukunft auch Bezeichnungen wie „Fleischgeschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ begrifflich klar gefasst und für den Verbraucher verständlich gestaltet werden müssen. Die bereits heute üblichen Namen wie Hafermilch, Erdnussbutter oder Kokosmilch sollen davon jedoch ausgenommen bleiben.