Der notwendige bürokratische Aufwand erschwert den Schweizer Bauern das Enthornen der Kälber. Das sagte Lukas Burger, Berater aus der Schweiz, auf der DLG-Wintertagung in Münster. Somit wird klar, dass die Schweizer Regelung zum Kälber-Enthornen, die in Deutschland oft als gutes Vorbild dargestellt wird, noch an einigen Stellen hakt.
Rinderhalter in der Schweiz müssen zum Enthornen sowohl eine Sedation (Beruhigung) des Kalbes durchführen als auch eine lokale Betäubung im Hornbereich. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nur Tierärzte die Betäubung durchführen dürfen, ist es Schweizer Landwirten mit einem Sachkundenachweis erlaubt, ihre Kälber selbst lokal zu betäuben.
Diesen Sachkundenachweis bekommen Rinderhalter durch einen etwa eintägigen Kurs im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung. Neben theoretischem Wissen zur Medikamentenhandhabung und Enthornung sind auch praktische Übungen vorgeschrieben. Vor allem die Kontrolle der Durchführung an Kälbern durch Amtstierärzte ist den Landwirten ein Dorn im Auge: „Damit hängt es sehr stark vom jeweiligen Tierarzt ab, ob der Nachweis ausgestellt wird oder nicht“, kritisiert Burger.
In erster Linie nervt die Schweizer Rinderhalter aber der zeitintensive bürokratische Aufwand. Insbesondere die Aufzeichnung von Einkauf, den Einsatz und die Aufbewahrung der Medikamente hält die Landwirte auf. Auch die sogenannte Aufbrauchfrist der Medikamente ist laut Burger in kleinen Betrieben kaum einzuhalten.
${intro}