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Schweiz erlaubt Hof- und Weidetötung

Der Schweizer Bundesrat hat über die Zukunft der Hof- und Weidetötung abgestimmt. Sie wird jetzt ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Lesezeit: 4 Minuten

Ab Juli sind in der Schweiz die "Hoftötung" und die "Weidetötung" zur Fleischgewinnung möglich. Die Tötung, d.h. das Betäuben und das Entbluten der Tiere auf dem Herkunftsbetrieb hat der Bundesrat jetzt zugelassen und geregelt.

Die Tiere sollen auf dem Herkunftsbetrieb oder auf der Weide getötet werden können, um ihnen unnötigen Stress durch den Transport und die ungewohnte Umgebung zu ersparen, berichtet das Magazin LANDfreund. Die nachfolgenden Schritte sind in einem nahegelegenen, bewilligten Schlachtbetrieb durchzuführen. Das stellt sicher, dass der Schlachtvorgang unter hygienischen Bedingungen erfolgt.

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Erfreut zeigt sich das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL): Die Hofschlachtung ermögliche eine respektvolle und schonende Tötung der Nutztiere. Pilotversuche im In- und Ausland hätten gezeigt, dass Tiere, die auf dem Hof geschlachtet würden, deutlich weniger Stress ausgesetzt seien.

Nach Angaben der Bio-Organisationen wenden erste Pionierbetriebe schon heute auf der Grundlage kantonaler Bewilligungen alternative Schlachtmethoden an. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend sei. Das Tier werde in seinem gewohnten Umfeld betäubt und anschließend entblutet. Nach Eintritt des Todes müsse das Tier innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung blieben den Tieren somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart, so die Verbände. Dies wirke sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität aus.

Hofschlachtung als neues Verkaufsargument

Die Hoftötung kann ein spannender Nischenmarkt für Direktvermarkter sein, schreibt der LANDfreund weiter. Damit die Prozesse auf dem Betrieb reibungslos ablaufen, ist das gute Zusammenspiel zwischen allen Akteuren, das heißt Bauer, Metzger oder Jäger und Tierarzt wichtig.

Eric Meili, Rinderhalter und Chef von meilibeef, setzt sich seit langer Zeit für die Hof- und Weidetötung ein und führt eine Liste mit interessierten Personen aus dem In- und Ausland. "Sie alle warten auf das Merkblatt", so Meili. "Wir müssen aber zuerst die gesetzliche Grundlage kennen."

Das neue Gesetz wird nun den allgemeinen Rahmen geben, und die Kantone werden die Ausführung übernehmen. "Wir hoffen, dass es außerdem noch Ausführungsbestimmungen gibt", so Meili. "Wir haben dem BLV angeboten, bei der Formulierung der Bestimmungen Hilfe zu leisten, da wir mit der Praxis vertraut sind. Wir warten aber noch auf eine Rückmeldung."

Jeder braucht Bewilligung

Zurzeit liegt Meili die Bewilligung für 99 Betriebe und fünf Metzgereien vor. Grossverteiler zeigen bisher noch kein Interesse. Jeder Hof braucht seine eigene Bewilligung. "Es reicht nicht, wenn der Metzger eine Erlaubnis hat", erklärt Meili. "Jeder Bauer, der auf seinem Hof Tiere töten möchte, braucht eine Bewilligung. Und in dieser ist aufgeführt, wo die Tiere getötet und wo sie geschlachtet werden."

Die Bewilligung für die Hoftötung behält dauerhaft Gültigkeit, solange kein Vergehen stattfindet. Sie ist außerdem ans Schlachthaus gekoppelt.

Die Marktidee hinter der Hoftötung ist der Verzicht auf den Lebendtiertransport. Meili ist aber überzeugt, dass dieses Verkaufsargument alleine noch nicht ausreicht. "Die Produktionsgrundlagen und die Qualität entlang der gesamten Wertschöpfungskette müssen stimmen. Nur dann kann ich mit diesem Verkaufsargument Kunden begeistern und wirtschaftlich arbeiten."

Genaue Zahlen zur Hofschlachtung liegen derzeit noch nicht vor. Mehrkosten entstehen in erster Linie durch die Lebendtierschau direkt auf dem Betrieb durch einen Tierarzt und durch das Aufbieten eines Metzgers, der auf den Hof kommen muss, um das Tier zu töten und anschließend im Schlachthaus zu zerlegen. Ebenfalls muss ein entsprechendes Transportmittel gekauft oder gemietet werden.

In drei Kantonen (Solothurn, Zürich und Graubünden) ist der T-Trailer als Transportmittel zum Schlachthof für eine Strecke von bis zu 45 min zugelassen. "Der T-Trailer kostet 10.000 € und ist eine super Sache", so Meili.

Auch andere Hersteller machen sich bereits Gedanken über passende Transportmittel. "Rigitrac konstruiert eine Box mit Deckel, welche am Dreipunkt-Kraftheber angebracht werden kann. So kann der Landwirt das tote Tier mit dem Traktor ins Schlachthaus fahren", so Meili. "Kostenpunkt zirka 20.000 CHF." Auch die Firmen Daltec AG und Jost AG haben sich bereits mit der Thematik beschäftigt.

Und Meili denkt bereits weiter: "Derzeit sprechen wir nur von Fahrten bis 45 min. Ich möchte aber eine mobile Schlachtanlage importieren, damit auch längere Strecken möglich sind." In der mobilen Schlachtanlage können den Tieren die Eingeweide vor Ort entnommen und das Fell abgezogen werden. Der Anhänger ist mit Kühlzellen ausgestattet, welche den Transport von bis zu drei toten Tierkörpern ermöglichen.

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