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Österreich/EU

Streit um Milchimitate flammt wieder auf: „Milch muss Milch bleiben“

Lebensmittelkonzerne versuchen erneut, ihre Imitate als gleichwertiges "Milch"-Produkt im Handel zu platzieren. Dabei hat der Europäische Gerichtshof schon 2017 klargestellt, dass das verboten ist.

Lesezeit: 4 Minuten

Milch, Joghurt, Rahm, Butter und Käse sind gesetzlich geschützte Begriffe, die derzeit nur aus der Milch von Tieren stammen dürfen. Über diese Begriffe stimmt das EU-Parlament im Oktober ab. Großkonzerne versuchen aber gemeinsam mit Tier- und Umweltschutzorganisationen, den Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte auf EU-Ebene zu kippen, meldet aiz.info.

Es ging diesbezüglich ein brisanter Brief an die EU-Abgeordneten. Der österreichische Bauernbund-Präsident Georg Strasser gefällt dieses Vorhaben gar nicht: "Fällt der Schutz für Milch, dürfen auch künstlich hergestellte Imitate wie ein Sojadrink oder Haferschleim legal als Milch verkauft werden. Das ist nicht nur eine blanke Täuschung der Konsumenten, sondern gefährdet auch die ursprüngliche Form der Milchproduktion", warnt Strasser.

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Dem Bauernbund-Präsidenten geht es nicht darum, Imitate schlechtzumachen, sondern um eine eindeutige Kennzeichnung. "Neue Konsummuster bieten auch neue Absatzchancen für die Bauernfamilien, es braucht aber dafür eine ehrliche Kennzeichnung", unterstreicht Strasser laut aiz.info.

Der Schutz für die Bezeichnung von Milch und Milchprodukten ist im EU-Recht festgelegt. 2017 bestätigte das der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil. Mitte Oktober dieses Jahres soll das EU-Parlament im Rahmen einer Reform der Agrarmarktordnung über den Fortbestand des Bezeichnungsschutzes für Milch- und Milchprodukte abstimmen.

Konzerne und NGOs wollen Bezeichnungsschutz aufweichen

Lebensmittelkonzerne versuchen bereits jetzt, ihre Imitate als gleichwertiges "Milch"-Produkt im Handel zu platzieren. Bei der Herstellung solcher Imitate werden oft Produktionsmethoden gewählt, die in der österreichischen Milchwirtschaft seit Langem verpönt sind: die Verwendung von Palmöl, Gentechnik oder künstliche Zusatzstoffe.

"Künstlich oder pflanzlich hergestellte Imitate dürfen nicht unter demselben Begriff wie tierische Lebensmittel geführt werden. Das würde die Konsumenten in die Irre führen und die aufgebaute Qualitätsstrategie heimischer Familienbetriebe konterkarieren", schlägt Strasser Alarm.

"Höchste Umwelt-, Tier- und Qualitätsstandards zeichnen die heimische Landwirtschaft aus. Darf nun auch ein Sojadrink oder Haferschleim als Milch bezeichnet werden, so gefährdet das nicht nur die Existenz heimischer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Glaubhaftigkeit dessen, was auf der Milchpackung steht", so Strasser laut aiz.info.

Stellungnahme European Vegetarian Union (EVU)

Von einem Missverständnis spricht dagegen die European Vegetarian Union (EVU). Wie es in einem Schreiben an top agrar online heißt, gibt es vom Agrarausschuss zwei Änderungsanträge der Gemeinsamen Marktordnung (EU) Nr 1308/2013, über die Mitte Oktober im Plenum abgestimmt werden sollen. Weiter schreibt die EVU:

"Der erste Änderungsantrag 165 beinhaltet ein Verbot des Verwendens von Begriffen wie “Burger”, “Steak” oder “Wurst” für fleischlose Alternativprodukte, selbst wenn diese deutlich als vegetarisch oder vegan bezeichnet werden.

Der zweite Änderungsantrag 171 bezieht sich auf Anhang VII Teil III der Verordnung, wo bereits festgelegt ist, dass Begriffe wie “Milch”, “Butter”, “Käse” oder “Joghurt” als Produktnamen ausschließlich für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, dass dieser schon bestehende Bezeichnungsschutz weiter verschärft wird, indem auch Produktbeschreibungen wie “nach Joghurtart” oder “Typ Quark” verboten würden.

Die zentrale Forderung des Briefs vom 28. August zielt also darauf ab, dass die Verordnung 1308/2013 durch die genannten Änderungsanträge nicht unnötig durch das Europaparlament verschärft wird. Der schon bestehende Bezeichnungsschutz für Milchbegriffe steht, wie fälschlicherweise von einigen Interessenvertretungen angenommen, derzeit nicht zur Debatte.

Bezeichnungen wie “Veganer Burger” und Beschreibungen wie “Typ Quark” geben Verbrauchern Auskunft über Form, Funktion und Geschmack eines Alternativprodukts. Solange gewährleistet ist, dass die Lebensmittel deutlich als pflanzliche Alternativen erkennbar sind, führt so eine Bezeichnung erwiesenermaßen nicht zur Verwirrung der Verbraucherschaft. Ganz im Gegenteil: wie im Brief argumentiert trägt eine klare Kennzeichnung zur Aufklärung bei."

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