Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novellierung des Milchproduktrechts einschließlich der Regelungen zur Konsummilch vor, hat dabei aber offenbar keine Neigung, am Begriff der Frischmilch etwas zu ändern.
Dies geht zumindest aus einer Antwort der Regierung auf eine schriftliche Anfrage der Agrarsprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, hervor, in der sich die Politikerin nach dem ihr gewünschten Ende der Bezeichnung „frisch“ für lange haltbare ESL-Milch erkundigte.
Die Regierung verweist auf eine frühere Stellungnahme aus dem Vorjahr, nach der sich die deutschen Konsummilchhersteller 2009 selbst dazu verpflichtet hätten, die Kennzeichnung „frisch“ durch die Zusätze „traditionell hergestellt“ und für ESL-Milch mit „länger haltbar“ zu ergänzen. In der Folge habe sich die ESL-Milch im starken Maße im Handel durchgesetzt, und es seien auch keine einschlägigen Verbraucherbeschwerden bekannt. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Bedarf für eine Evaluation und stellt zudem klar, dass der Begriff „frisch“ weder im EU-Recht noch im deutschen Recht definiert sei.
Tackmann wünscht jedoch eine Änderung, denn länger als sieben Tage haltbare Milch sei stärker bearbeitet als Frischmilch und sollte deshalb nicht länger als „frisch“ deklariert werden dürfen. „Das ist Verbrauchertäuschung und muss im Rahmen der geplanten Neureglung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung angepasst werden“, forderte die Linken-Politikerin.
Dies betreffe auch die sogenannte ESL-Milch, die ungeöffnet und gekühlt bis zu vier Wochen haltbar sei. Zudem brauche es endlich eine verbindliche Definition von Frischmilch. Für Verbraucher, Handel und Molkereien müsse klar sein: „Wo ‚frisch‘ drauf steht, ist auch ‚frisch‘ drin.“