Auf Grundlage der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) unterstützt der Freistaat die Sommerweidehaltung von Rindern mit finanziellen Mitteln. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat dazu nötige Formulare und Informationen veröffentlicht. Die Förderung soll die zusätzlichen Kosten einer Weidehaltung anteilig ausgleichen.
Mutterkühe nicht gefördert
Mit der Prämie soll der Weidegang für Rinder gefördert werden, die bisher überwiegend im Stall gehalten werden. Dazu sollen Milchkühe, Aufzuchtrinder und Mastrinder zählen, die nicht zu einer Mutterkuhherde gehören. Mutterkühe sind damit nicht für die Förderung vorgesehen. Je Großvieheinheit (GVE)stehen 53 € zur Verfügung. Der Mindestbetrag liegt bei 250 €.
Die Tiere müssen während der Weideperiode mindestens vier Monate lang täglich auf die Weide gehen können. Dazu brauchen die Betriebe im Schnitt mindestens 0,1 ha Weide je GVE. Die Dauer des täglichen Weidegangs ist nicht festgelegt. Es gibt Ausnahmeregelungen für Starkwetterereignisse, Tierkrankheiten, Hitzeperioden und die Nacht.