Thüringen will in den nächsten Wochen sein erstes Wolfsgebiet ausweisen. Das teilt das Thüringische Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in einem Presseschreiben mit. Die Ausweisung könne schon im Mai erfolgen, wenn die betroffenen Nutztierhalter mitgingen. Das Ministerium habe eine Förderrichtlinie erarbeitet, die Tierhaltern im Wolfsgebiet die Kosten für Schutzzäune und Hütehunde ersetze. Die Richtlinie solle jedoch noch einmal endgültig mit den Tierhaltern abgestimmt werden, sagte die Naturschutzministerin Anja Siegesmund.
Künftig sollen Präventionsmaßnahmen von Tierhaltern im Wolfsgebiet 75% gefördert werden. Förderfähig sollen unter anderem Netzzäune mit Weidezaungeräten, ein Untergrabungsschutz bestehendee Zäune, Breitbandlitzen an den Zäunen sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden sein. Reißt ein Wolf trotz Schutz ein Tier, so bekomme der Besitzer den Wert zu 100% erstattet.
Als Wolfsgebiet werde üblicherweise der Siedlungsraum mit einem 30 km breiten Umkreis bezeichnet. Voraussetzung für die Ausweisung eines Wolfsgebiets sei die mindestens über ein halbes bis ganzes Jahr belegte Präsenz eines Einzeltiers oder eines Wolfspaares.
Bereits seit 2010 können Nutztierhalter vom Freistaat Entschädigungen für nachgewiesene Wolfsrisse erhalten. Diese Möglichkeit bleibe auch außerhalb des ausgewiesenen Wolfsgebietes erhalten.