Aufgrund der jüngsten Angriffe der Tierschutzorganisation Animal Angels auf die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern hat sich jetzt der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) in einer Stellungnahme zum Thema positioniert:
Der BbT unterstützt jegliche Weiterentwicklung der Tierschutzgesetzgebung gemäß neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Zuge der Modernisierung von Haltungseinrichtungen und im Rahmen der Entwicklung neuer Techniken. Hierzu zählt auch ein schrittweiser Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern unter Vermeidung unbilliger Härte gemäß „Guter landwirtschaftlicher Fachpraxis“ und den derzeit gültigen Leitlinien.
Die angestrebte Weiterentwicklung und Änderung der Rechtsgrundlagen zur Rinderhaltung darf auf gar keinen Fall auf dem Rücken einzelner Amtstierärzte (oder einzelner Landwirte) ausgetragen werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Anbindehaltung von Rindern ab einem Alter von sechs Monaten zulässig.
Es bestehen große regionale Unterschiede. Aus diesem Grund sind auch die ergänzenden Regelungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich.
Aus Tierschutzgesichtspunkten ist somit eine bundeseinheitliche Regelung zu diesem Thema anzustreben.
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