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Tierschutzleitlinie: Rindermäster formiert Euch!

Die Tierschutzleitlinie Rindermast soll bald auch für Bayern gelten. Südplus-Redakteurin Silvia Lehnert kommentiert, wie die bayerischen Bullemäster das verhindern können.

Lesezeit: 3 Minuten

Wahrscheinlich können Sie es auch schon nicht mehr hören: Die Politik will die kleinen Familienbetriebe erhalten und ihnen Zukunftsperspektiven ermöglichen. Im Superwahljahr 2021 hört man dieses Bekenntnis besonders oft. Gleichzeitig kommt gerade für diese „bäuerlichen Strukturen“ ein Knüppel nach dem anderen.

Nachdem bereits die Anbindehaltung bei Milchkühen angezählt ist, sind jetzt die Rindermäster dran. In Bayern soll in diesem Jahr eine Tierschutzleitlinie Rindermast nach dem niedersächsischen Vorbild erarbeitet werden.

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Auch wenn noch kein Entwurf vorliegt, steht fest: Mäster brauchen in Neu- und Altbauten künftig deutlich mehr Platz pro Tier in der Endmast und müssen z. B. mit Gummimatten in Vollspaltenbuchten für mehr Liegekomfort sorgen. Gerade Milchviehbetriebe mit Bullenmast, die in Bayern laut LKV noch über die Hälfte der Mastplätze im Freistaat betreiben, trifft das hart: Sie können deutlich weniger Bullen im Jahr vermarkten, und müssen sogar noch erheblich investieren.

Auch Tretmist in Gefahr

Wenn man sich die schlechte Wirtschaftlichkeit in der Mast in den letzten beiden Jahren anschaut, werden viele Gemischtbetriebe mit Altgebäuden diesen Weg nicht mitgehen können. Sie werden zwangsläufig ihr über Jahre bewährtes „Sparbuch“ Bullenmast aufgeben müssen. Auch in Niedersachsen erwarten Experten deutliche Einschnitte, wenn die Übergangsfristen erstmal ablaufen.

Spezialisierte Mäster mit Tretmistställen sollten sich ebenfalls nicht in Sicherheit wiegen. Sie haben zwar mit der Erfüllung von 3,5 oder gar 4,5 m² pro Tier in der Endmast in der Regel weniger Probleme. Doch zurzeit kursieren KTBL-Werte mit sogar 6 m² als Ziel in der Endmast. Damit hätten auch Tretmistbetriebe massiv zu kämpfen. Von der Rentabilität ganz zu schweigen. Im Norden formieren sich die Rindermäster bereits dagegen. Für die meisten Wissenschaftler und Berater sind die extremen Vorgaben nicht begründbar. Fundierte Studien dazu fehlen.

Die süddeutschen Rindermäster sollten die Tierschutzleitlinie, die zwar als reine „Empfehlung“ daherkommt, nicht unterschätzen und die Aufgabe, sich fachlich einzubringen, sehr ernst nehmen. Jetzt besteht die Chance, konkret auf bayerische Erfordernisse hinzuweisen. Ob dafür zwei Praktiker in der Arbeitsgruppe ausreichen, darf bezweifelt werden. Vor allem die Gemischtbetriebe, die weniger gut organisiert sind als die Mastprofis, dürfen nicht zu kurz kommen. Alle Rindermäster müssen sich jetzt bündeln und schlagkräftige Argumente sammeln. Das ist auch für die Debatten um ITW Rind und die Borchert-Pläne zur Rinderhaltung dringend notwendig.

Dieser Artikel erschien in der Aprilausgabe von top agrar Südplus 04/2021. Jetzt testen.

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