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Tierwohl im Fokus

Borchert-Kommission, Initiative Tierwohl Rind und QM-Milch- in allen Gremien wird gerade über Kriterien entschieden, wie die Zukunft der Rinderhaltung aussehen soll. Ludwig Börger gab einen Überblick.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein hohes Tierwohlniveau der in Deutschland gehaltenen Nutztiere sicherzustellen, ist das erklärte Ziel des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, auch bekannt als „Borchert-Kommission“, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Über den aktuellen Stand der Diskussionen und über ähnliche Gespräche in den Gremien der Initiative Tierwohl und QM-Milch berichtete Ludwig Börger bei der Informationsveranstaltung im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl.

Wie der Milchreferent des Deutschen Bauernverbands (DBV) berichtete, geht es bei der Borchert-Kommission zunächst darum, die Zielvorstellungen festzulegen und Kosten zu beziffern. Ebenfalls muss die Finanzierung für die Umsetzung geklärt und das Genehmigungsrecht angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Erhöhung der Transparenz über Tierwohlstandards. „Die Borchert-Kommission will das mithilfe von drei Tierwohl-Stufen erreichen, mit denen die Produkte im Handel gekennzeichnet sind“, erklärte Börger. In Stufe 1 sollen keine Investitionen, bzw. Umbaumaßnahmen notwendig sein, lediglich der Tierbesatz in den Ställen soll abgestockt werden. Die Kommission erwartet, dass die Kosten im Wesentlichen über den Markt gedeckt werden können. Stufe 1 soll ab 2030 gesetzlicher Mindeststandard werden. „Eine ganzjährige Anbindehaltung wäre spätestens ab dann nicht mehr möglich“, brachte es Börger auf den Punkt. Denn die erste Stufe sieht ausschließlich Laufstall- oder Kombihaltung vor.

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Genaue Vorgaben definiert

In Stufe 2 wäre nach aktuellem Diskussionsstand gar keine Anbindehaltung mehr erlaubt. Zusätzlich wäre ein Laufstall mit Zugang zu einem Laufhof oder zu einer Weide Pflicht. Auch ein Tier-/Liegeplatzverhältnis von 1:1 sowie ein Tier-/Fressplatzverhältnis von 1,2:1 sind genau vorgeschrieben, ebenso wie die Liegeboxenmaße von 2,6 m + 1,15 m bzw. 2,4 m + 1,15 m bei gegenständigen Boxen. „Der derzeitige Vorschlag ist, Stufe 2 ab 2040 zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen“, so Börger. Eine Investitionsförderung und die Förderung der laufenden Kosten seien dafür zwingend notwendig. Die BMEL-Tierwohl Stufe 3 ist bislang kaum präsent, erklärte der Milchreferent. Er betonte, dass es sich bei den Diskussionen bislang erstmal ausschließlich um die Milchviehhaltung dreht. „Was Mäster erwartet, ist noch unklar“, sagte er.

Initiative Tierwohl Rind & QM-Milch

Parallel zu den BMEL-Verhandlungen stimmen sich aktuell auch die Initiative Tierwohl (ITW) und QM-Milch zu Kriterien in Bezug auf die Rinderhaltung ab. Hintergrund ist, dass der Lebensmitteleinzelhandel einen Antrag gestellt hat, auch Rindfleisch in die ITW aufzunehmen. Parallel dazu entsteht von QM-Milch gerade ebenfalls ein höherer Standard, der als solcher auf den Milchpackungen ausgelobt werden soll. „Ziel ist, die Vorgaben so festzulegen, dass sie in Stufe 2 der Haltungsform einsortiert werden können“, erklärt Börger. Eine weitere Zielvorgabe ist, dass kein zusätzliches Audit für die Teilnahme an der ITW Rind auf die Betriebe zukommen soll, wenn sie bereits an „QM Tierwohl“ teilnehmen. Die Standards sollen sich nicht unterscheiden.

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