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Gerichtsurteil

Transport von Zuchtrindern nach Marokko wohl doch möglich

Nach einem Erlass vom Landwirtschaftsministerium hat das Verwaltungsgericht Oldenburg der Klage des Unternehmens zugestimmt. Demnach dürfen die Rinder nach Marokko transportiert werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtet mit einem aktuellen Urteil den Landkreis Aurich zum Abfertigen eines Transportes von ca. 270 Zuchtrindern nach Marokko. Damit hat das Gericht einer Klage des transportierenden Unternehmens stattgegeben. Hintergrund war ein Erlass vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, um den Transport zu stoppen (top agrar berichtete).

Ein Sprecher des Gerichtes erklärte auf top agrar Anfrage, dass alle Voraussetzungen für den Transport vorliegen. Es gebe keine hinreichenden Verdacht für Verstöße gegen das Tierschutzrechtes. Zudem sei fraglich, ob das Unternehmen für mögliche Verstöße im Bestimmungsland (Marokko) verantwortlich gemacht werden könnte.

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Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kommentierte das Urteil: „Ich bedaure diese Entscheidung. Das Urteil zeigt: Der Bund muss jetzt handeln. Wir brauchen ein bundesweites Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist - je zügiger, desto besser!"

Unterdessen hat der Landkreis Aurich eine Beschwerde gegen das Urteil eingereicht. Damit liegt die Entscheidung in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht.

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