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Umbau aufwendig

Übergangsfrist für Kälbertransport reicht nicht aus

Niedersachsen beantragt im Bundesrat, dass die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern auf vier Wochen bei innerdeutschen Transporten erst zum Januar 2025 wirksam wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Das niedersächsische Landeskabinett hat in dieser Woche eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die beschlossene Anhebung des Mindestalters von Kälbern für innerdeutsche Transporte von bisher 14 Tagen auf vier Wochen auf den 1. Januar 2025 zu verschieben.

Zwar begrüßt das Landvolk Niedersachsen diese Initiative, die einer vehementen Forderung des Landesbauernverbands entspricht. Vizepräsident Manfred Tannen mahnt aber darüber hinaus eine baldige Angleichung der Vorgaben für Tiertransporte auf EU-Ebene an, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. „Außerdem gibt es noch zu viele Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der laufenden Mehrkosten und der Baukosten für die zusätzlichen Stallplätze“, erklärt der Milchviehhalter aus Ostfriesland.

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Die Bundesratsinitiative des Landes entspreche auch den Anliegen sehr vieler Milchviehhalter in anderen Bundesländern, so Tannen. Er gehe daher davon aus, dass es hier die notwendige Unterstützung im Bundesrat geben werde. Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist nach Erhebungen des Landvolks und der Landwirtschaftskammer für viele Betriebe nicht in der bisherigen Frist von nur einem Jahr möglich – insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind.

Mal eben umbauen geht nicht

Die Milchviehbetriebe können angesichts der aktuellen Situation im Baugewerbe aber auch bei der Dauer der erforderlichen Genehmigungsverfahren bei einer einjährigen Übergangsfrist oft nicht die erforderlichen, rechtssicheren baulichen Veränderungen umsetzen.

„Die Politik darf unsere Betriebe nicht zu fachlich und rechtlich unhaltbaren Anpassungen zwingen, die auch noch mit hohen wirtschaftlichen Belastungen verbunden sind. Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar“, sagt Tannen.

Das Landvolk sieht bei einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist auch eine Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Anpassungsmaßnahmen einzurichten, um die Betriebe wirtschaftlich und durch Beratung zu unterstützen.

Ein Ausschuss des Europäischen Parlaments hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema Tierschutz beim Transport beschäftigt und die Erhöhung des Mindestalters für Kälber auf 35 Tage gefordert. „Wir müssen erst wissen, worauf man sich auf EU-Ebene am Ende einigt. Es ist für uns unmöglich, unsere Ställe alle drei Jahre aufwändig umzubauen“, warnt Manfred Tannen.

Ludwig Börger, Milchrefernt des Deutschen Bauernverbands, merkt dazu an: „Es ist zu begrüßen, dass die niedersächsische Landesregierung eine Verlängerung der Übergangsfrist anstrebt und damit im Bundesrat die Stimme der wirtschaftlich Betroffenen endlich Berücksichtigung findet. Der DBV setzt sich für eine längere Übergangsfrist ein. Ein leicht verzögertes Inkrafttreten beseitigt nicht die wirtschaftlichen Herausforderungen, es entschärft auch nicht die einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Deshalb sollte im Bundesrat auch darüber beraten werden, dass nachweislich gesunde bzw. fitte Kälber weiterhin im Alter von 14 Tagen transportiert werden können.“

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