Die Umrechnung der Anlieferungsmilch von Volumen in Gewicht ist seit vielen Jahren in der Milchwirtschaft und in der Politik ein großes Thema. Der Bundesrat hat die Bundesregierung bereits 2015 in einer Entschließung aufgefordert, den bisherigen Wert von 1,02 in der Milch-Güteverordnung schnellstmöglich auf mindestens 1,03 anheben. Befürworter einer Anhebung begründen dies mit dem tatsächlichen Gewicht der Milch sowie mit der notwendigen „europäischen Gleichbehandlung“, da in den meisten EU-Mitgliedstaaten der Umrechnungsfaktor 1,03 betrage.
Da die Bundesregierung aber mit der Novelle der Milch-Güteverordnung zögere und privatrechtlich ein anderer Umrechnungsfaktor vereinbart werden könne, haben die Bayern MeG und die Molkerei Zott jetzt gehandelt. Im Rahmen einer Milchpreisverhandlung haben sich die Verhandlungsparteien darauf verständigt, ab 1.1.2018 die angelieferte Milch mit 1,03 umzurechnen.
Christian Schramm, verantwortlicher Prokurist im Milchkauf sagte hierzu, die beschlossene Vorgehensweise bilde die realen Verhältnisse ab, weshalb eine gerechtere Mengenbestimmung gemeinsam beschlossen wurde.
Für Markus Seemüller, Geschäftsführer der Bayern MeG, ist dieses Verhandlungsergebnis mit der größten bayerischen Privatmolkerei ein
wichtiges Signal für die gesamte Milchbranche. Es zeige beispielshaft auf, dass man nicht bei allen Themen auf die Politik warten müsse, sondern die Wirtschaft selbst handeln könne.
Ein bäuerliches Gremium der Bayern MeG mit 16 MEG-Vertretern aus verschiedenen Regionen Bayerns, das insgesamt rund 700 Mio. kg Milch vertritt, verhandelt mit der Molkerei Zott seit 2018 die laufende
Milchgeldzahlung. Diese Form der Milchvermarktung und die damit auch mit vereinbarte Änderung des Umrechnungsfaktors sei für Milcherzeuger und Molkerei wegweisend so Christian Schramm und Markus Seemüller.
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