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Umweltministerkonferenz für rechtssichere Entnahme von Problemwölfen

Die Bundesländer fordern den Bund auf, bis spätestens zum Frühjahr 2019 eine „rechtssichere Grundlage zur Entnahme von problematischen Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung“ vorzulegen. Unterdessen hat es die EU-Kommission zugelassen, dass der Staat die vollen Kosten für Vorsorge und Entschädigung an die Tierhalter zahlen darf.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umweltminister der Länder haben sich auf eine gemeinsame Linie zum Umgang mit „Problemwölfen“ geeinigt. Laut ihres im Rahmen der 91. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen dazu gefassten Beschluss wird der Bund aufgefordert, bis spätestens zur nächsten UMK im Frühjahr 2019 eine „rechtssichere Grundlage zur Entnahme von problematischen Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung bei Einhaltung der notwendigen Präventionsmaßnahmen“ vorzulegen. Zudem soll der Bund bis zum ersten Quartal 2019 eine Habitatanalyse für den Wolf erarbeiten und eine überschlägige Abschätzung des günstigen Erhaltungszustands vornehmen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärte zu dem Beschluss, dass die Rückkehr des Wolfes ein großer artenpolitischer Erfolg sei, der aber nur fortgeschrieben werden könne, wenn die gesellschaftliche Akzeptanz erhalten bleibe. Gerade in den betroffenen Regionen und bei den Weidetierhaltern ist dies nach seiner Einschätzung nicht der Fall. Deshalb begrüßte es Backhaus sehr, dass alle Länder mittlerweile eine rechtssichere Grundlage zur Entnahme von auffälligen Wölfen forderten.

Laut Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger muss die angekündigte bundesweite Strategie beim Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen es den Ländern ermöglichen, rechtssicher einzelne Tiere zu entnehmen, ohne in langen Prozessstreitigkeiten zu enden. Diese Zielrichtung hat ihm zufolge auch der unter anderem von Brandenburg in den Bundesrat eingebrachte Beschlussentwurf zum Umgang mit dem Wolf, der derzeit in den Fachausschüssen beraten wird.

Staat kann 100% der Vorsorge- und Entschädigungskosten bei Wolfsrissen übernehmen

Die Europäische Kommission hat unterdessen am Freitag entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt.

Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen fortan vollständig erstattet werden, teilt das Bundesumweltministerium mit.

Neu ist, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.

Unter Leitung von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth fanden in den letzten Monaten mehrere Besprechungen von Delegationen von Bundesregierung und Ländern mit der EU-Kommission in Brüssel statt, um eindringlich dafür zu werben, dass Weidetierhalter zusätzliche Kosten infolge der Rückkehr des Wolfes in Deutschland vollständig erstattet bekommen dürfen.

Von der jetzigen Entscheidung der Kommission noch nicht erfasst sind weitere indirekte Vor-sorgekosten der Landwirte - etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist. Hier wird der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können.

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