Landwirte und Molkereien können der Macht der Lebensmitteleinzelhändler wenig entgegensetzen. Das soll sich ändern, so die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskartellamt.
Das Bundeskartellamt soll prüfen, ob sich Molkereien künftig zu Verkaufsverbünden zusammenschließen dürfen, um dem Konzentrationsprozess im Einzelhandel entgegenzuwirken. Das fordern Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, und Albert Stegemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Macht der Handelsunternehmen wächst
Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel schreite voran. Kürzlich habe sich Metro aus dem Einzelhandelsgeschäft zurückgezogen und durch den Verkauf von Real sei ein weiterer Anbieter weggefallen. So verdichte sich die Nachfragemacht der verbleibenden Handelsunternehmen und diese nutzten die Möglichkeit, Einkaufspreise bei Landwirten und Produzenten zu drücken.
In dem Brief nennen Connemann und Stegemann Aldi beispielhaft für dieses Vorgehen: Aldi Nord und Süd haben sich zu einer Einkaufsgemeinschaft mit zusammen 11,1, % Marktanteil zusammengeschlossen. Diese habe die Kontraktverhandlungen für die Einkaufspreise von Trinkmilch vorgezogen und werde sie in dieser Woche sechs Wochen früher als üblich abschließen. Unabhängig von den Gründen für das Vorgehen, stärke das Vorziehen der Verhandlungen die Position der Unternehmensgruppen auf dem durch das Coronavirus verunsicherten Markt.
Zusammenschlüsse prüfen
Dem wachsenden Preisdruck hätten Landwirte sowie genossenschaftliche und private Molkereien kaum etwas entgegenzusetzen. Während der Erzeugerseite bestimmte Zusammenschlüssen verschlossen blieben, spitze sich der Konzentrationsprozess auf der Handelsseite zu. Damit gebe es keine „Waffengleichheit“. Da Landwirte und Produzenten dem Handel aktuell nicht auf Augenhöhe begegnen könnten, solle das Bundeskartellamt prüfen, ob Molkereien die Gründung von Verkaufsverbünden erlaubt werden sollte.
Ein Wettbewerbsnachteil sei, dass Landwirte und Molkereien aufgrund der Verderblichkeit der Ware keinen Konflikt mit dem Handel austragen könnten. Hinzu komme, dass der Handel über den Weg der Eigenmarken ohne weiteres auf alternative Lieferanten ausweichen könne, ohne dass es dem Kunden auffalle.
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Das Bundeskartellamt soll prüfen, ob sich Molkereien künftig zu Verkaufsverbünden zusammenschließen dürfen, um dem Konzentrationsprozess im Einzelhandel entgegenzuwirken. Das fordern Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, und Albert Stegemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Macht der Handelsunternehmen wächst
Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel schreite voran. Kürzlich habe sich Metro aus dem Einzelhandelsgeschäft zurückgezogen und durch den Verkauf von Real sei ein weiterer Anbieter weggefallen. So verdichte sich die Nachfragemacht der verbleibenden Handelsunternehmen und diese nutzten die Möglichkeit, Einkaufspreise bei Landwirten und Produzenten zu drücken.
In dem Brief nennen Connemann und Stegemann Aldi beispielhaft für dieses Vorgehen: Aldi Nord und Süd haben sich zu einer Einkaufsgemeinschaft mit zusammen 11,1, % Marktanteil zusammengeschlossen. Diese habe die Kontraktverhandlungen für die Einkaufspreise von Trinkmilch vorgezogen und werde sie in dieser Woche sechs Wochen früher als üblich abschließen. Unabhängig von den Gründen für das Vorgehen, stärke das Vorziehen der Verhandlungen die Position der Unternehmensgruppen auf dem durch das Coronavirus verunsicherten Markt.
Zusammenschlüsse prüfen
Dem wachsenden Preisdruck hätten Landwirte sowie genossenschaftliche und private Molkereien kaum etwas entgegenzusetzen. Während der Erzeugerseite bestimmte Zusammenschlüssen verschlossen blieben, spitze sich der Konzentrationsprozess auf der Handelsseite zu. Damit gebe es keine „Waffengleichheit“. Da Landwirte und Produzenten dem Handel aktuell nicht auf Augenhöhe begegnen könnten, solle das Bundeskartellamt prüfen, ob Molkereien die Gründung von Verkaufsverbünden erlaubt werden sollte.
Ein Wettbewerbsnachteil sei, dass Landwirte und Molkereien aufgrund der Verderblichkeit der Ware keinen Konflikt mit dem Handel austragen könnten. Hinzu komme, dass der Handel über den Weg der Eigenmarken ohne weiteres auf alternative Lieferanten ausweichen könne, ohne dass es dem Kunden auffalle.