Neu beim Verpackungsgesetz ist insbesondere: Bis zum Stichtag müssen sich Hersteller, die verpackte Ware in Verkehr bringen, im zentralen Verpackungsregister „LUCID“ registrieren. Hierunter fallen auch Direktvermarkter. Die Register können online eingesehen werden.
Für viele Direktvermarkter ergeben sich zum neuen Gesetz Unklarheiten zur Registrierung und über Ihre Verpflichtungen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) hat, wie einige andere Beratungsinstitutionen, Informationsveranstaltungen zu dem Thema angeboten. Anmeldezahlen von über 600 Teilnehmern bestätigen, dass viel Schulungsbedarf besteht. Ebenso gab es laut LWK NRW sehr viele intensive Anfragen per Telefon und E-Mail. Weitere Veranstaltungen seien geplant.
Nach Auskunft der zentralen Stelle Verpackungsregister liegen branchenübergreifend mit derzeit circa 150.000 Registrierungen doppelt so viele Meldungen wie vor der Einführung des Gesetzes vor. Bis zum Jahresende werden jedoch deutliche Steigerungen erwartet. Die lizenzierte Verpackungsmenge ist damit bisher laut Milchindustrieverband (MIV) ebenso gestiegen, wenn auch auf deutlich geringerem Niveau.
Die Registrierung setzt ebenso die Teilnahme an einem dualen System (z.B. dem „grünen Punkt“) voraus. Dies war jedoch schon vor Inkrafttreten des neuen VerpackG verpflichtend. Als Grundsatz gilt, wer Verpackungen verwendet, muss auch für deren Entsorgung mitsorgen. Dies wird in Deutschland über das duale System sichergestellt. Die Beiträge der Hersteller richten sich nach Verpackungsmenge und Art finanzieren das System. Damit alle Inverkehrbringer Ihren Anteil tragen und Trittbrettfahrer aufgedeckt werden, wurde das VerpackG so auf den Weg gebracht.