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Neujahrsempfang

Veterinärverband: Politik verschärft Tierärztemangel, statt ihn zu lösen!

Noch immer ärgert sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) über das neue Tierarzneimittelgesetz.

Lesezeit: 3 Minuten

„Wenn Sie, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, meinen, Sie wissen es besser, als diejenigen, die bereits zu einer Reduktion des Antibiotikaverbrauchs von über 60 % beigetragen haben, dann sparen Sie sich und uns die Zeit für Alibiveranstaltungen!“ Mit diesen klaren Worten machte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder gleich zu Beginn des diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) am 18. Januar in Berlin seinem Unmut Luft.

Er machte damit deutlich, was er von der Missachtung der fachlichen bpt-Expertise durch die Ampel-Koalition, bei der Ende letzten Jahres beschlossenen Novelle des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hält. Weder habe der Minister Kontakt zum Verband gesucht, noch sei irgendeine Anmerkung aus der Expertenanhörung im Oktober 2022 im Bundestag aufgenommen worden.

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Bürokratiemonster statt tierärztlicher Bestandsbetreuung

Stattdessen wurde das Tierarzneimittelgesetz über EU-Vorgaben hinaus weiter verschärft, obwohl sämtliche Fachverbände im Vorfeld darauf hingewiesen hatten, dass das Vorhaben mit Blick auf die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen nicht zielführend ist.

Früher als andere EU-Länder begann Deutschland bereits zum 1. Januar mit einer Meldepflicht für den Antibiotikaeinsatz bei allen Rindern, Schweinen und Geflügelarten. Dafür hat der Staat die notwendige Meldestruktur noch nicht geschaffen. Gleichzeitig sind die Tierärzte aber verpflichtet, die Daten zu übertragen. So wird ein immenser Aufwand in den Praxen entstehen, um die Daten bis spätestens 30. Juni nachzutragen, beklagt Moder.

Weil jetzt schon ein eklatanter Mangel an Nutztierpraktikern besteht, lehnt der bpt das Nachtragen von Daten bis zur Etablierung einer Meldestruktur ab und plädiert stattdessen dafür, die knappe Zeit der Tiermediziner besser für die Behandlung kranker Tiere einzusetzen.

Die mit Blick auf Tiergesundheit und Tierschutz sinnvolle und nach EU-Recht eigentlich schon seit zwei Jahren verpflichtende gesetzliche Regelung der tierärztlichen Bestandsbetreuung wird stattdessen wieder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Dabei wäre der regelmäßige Bestandsbesuch die einfachste und effektivste Maßnahme, um auch weiterhin den von der Politik gewünschten Beitrag zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung realisieren zu können.

„Die positive Entwicklung der Resistenzlage in der Tiermedizin in Europa und die erreichte Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung in Deutschland, hätten diesen Schnellschuss jedenfalls nicht gebraucht“, so Moder. Er erinnert daran, dass „die beeindruckende Antibiotikareduktion nur mit und nicht gegen die Tierärzteschaft erreicht werden konnte."

Nachwuchssorgen werden verschärft

Die Situation hat laut dem Verbandspräsidenten weitreichende Konsequenzen. Tierärzte wenden ihrem Beruf den Rücken zu, geben auf oder werden krank. „Die anfänglich vorhandene Begeisterung für die Arbeit an und mit den Tieren geht immer mehr über in Frust, weil die Wertschätzung der Politik fehlt und die Bürokratie immer mehr Zeit frisst, die man eigentlich lieber am Patienten/Tier verbringen würde.“ so Moder. In anderen Bereichen locken oft bessere Arbeitsbedingungen und mehr Wertschätzung.

Um auch in Zeiten von Tierärztemangel handlungsfähig zu bleiben, forderte Moder erneut mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz. „Die Tierärzteschaft braucht flexible Wochenarbeitszeiten“, so Moder auch mit Blick auf die am Folgetag stattfindende Beratung im Bundestag zur Fachkräftestrategie. „Um auch weiterhin einen flächendeckenden Notdienst und den regulären Praxisbetrieb darstellen zu können, braucht es jetzt die schnelle Hilfe der Politik.“

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