Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Zuchtrinder

VGH Bayern: Exporte von Zuchtrindern sind rechtmäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde des Bayerischen Umweltministeriums gegen den Export von trächtigen Kalbinnen aus dem Zuchtgebiet Miesbach zurückgewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch dieser Woche bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München, das das Landratsamt Miesbach verpflichtete, Transportpapiere für die Ausfuhr von 31 trächtigen Kalbinnen nach Ungarn auszustellen. Der Transport war für Donnerstag dieser Woche geplant.

Der zuständige Veterinär hatte sich geweigert, die Papiere auszustellen, weil die Tiere nach einer Quarantänezeit von mehreren Wochen in Ungarn zum Weitertransport zu einem Milchviehbetrieb in Kasachstan bestimmt sind. Seit einem entsprechenden Erlass des Bayerischen Umweltministeriums vom Oktober 2020 verweigern bayerische Veterinäre Exporte von Zuchtrindern in andere EU-Staaten, wenn sie für den Weitertransport in bestimmte Drittländer bestimmt sind.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der VGH hat nun die Auffassung des VG München bestätigt, dass bayerische Veterinäramter nur die Rechtmäßigkeit der Transporte in das andere EU-Land zu beurteilen haben, wenn die Rinder dort einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden haben. Wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt seien, müssen die Veterinäre die Papiere ausstellen. Für den anschließenden Weitertransport ist dann laut einer EU-Verordnung die Veterinärverwaltung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Ungarn, zuständig.

Ein Sprecher des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums, bei dem die bayerische Veterinärverwaltung angesiedelt ist, bestätigte gegenüber Südplus, dass das Urteil rechtskräftig ist. Eine weitere Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht sei nicht möglich. Die Rinderzuchtorganisationen erwarten nun, dass das bayerische Umweltministerium seine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Beschränkungen von Zuchtrindertransporten unverzüglich zurücknimmt.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.