Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch dieser Woche bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München, das das Landratsamt Miesbach verpflichtete, Transportpapiere für die Ausfuhr von 31 trächtigen Kalbinnen nach Ungarn auszustellen. Der Transport war für Donnerstag dieser Woche geplant.
Der zuständige Veterinär hatte sich geweigert, die Papiere auszustellen, weil die Tiere nach einer Quarantänezeit von mehreren Wochen in Ungarn zum Weitertransport zu einem Milchviehbetrieb in Kasachstan bestimmt sind. Seit einem entsprechenden Erlass des Bayerischen Umweltministeriums vom Oktober 2020 verweigern bayerische Veterinäre Exporte von Zuchtrindern in andere EU-Staaten, wenn sie für den Weitertransport in bestimmte Drittländer bestimmt sind.
Der VGH hat nun die Auffassung des VG München bestätigt, dass bayerische Veterinäramter nur die Rechtmäßigkeit der Transporte in das andere EU-Land zu beurteilen haben, wenn die Rinder dort einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden haben. Wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt seien, müssen die Veterinäre die Papiere ausstellen. Für den anschließenden Weitertransport ist dann laut einer EU-Verordnung die Veterinärverwaltung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Ungarn, zuständig.
Ein Sprecher des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums, bei dem die bayerische Veterinärverwaltung angesiedelt ist, bestätigte gegenüber Südplus, dass das Urteil rechtskräftig ist. Eine weitere Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht sei nicht möglich. Die Rinderzuchtorganisationen erwarten nun, dass das bayerische Umweltministerium seine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Beschränkungen von Zuchtrindertransporten unverzüglich zurücknimmt.