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Urteil zu Wisenten

Waldbauern müssen frei lebende Wisente nicht dulden

Waldbauern im Sauerland müssen nicht hinnehmen, dass Wisente ihre Grundstücke betreten und Schäden anrichten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Berufungsverfahren am Donnerstag entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Sauerländer Waldbauern müssen nicht länger akzeptieren, dass die frei lebenden Wisente ihre Bäume oder Grundstücke beschädigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag (14.07.) entschieden.

Die Grundstücksbesitzer können jetzt demnach vom Trägerverein des Artenschutzprojektes um freigelassene Wisente im Rothaargebirge geeignete Maßnahmen verlangen, um die Tiere am Zutritt zu hindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Trägerverein prüft jetzt, ob das Urteil erneut nach Karlsruhe zur Revision geht.Die beiden Forstwirte müssten diese Beeinträchtigungen ihres Eigentums vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt dulden, dass es sich bei der Freisetzung der Wisente um eine naturschutzrechtliche Maßnahme im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes handele. Denn durch die Wisente würden sie in der Nutzung ihrer Grundstücke unzumutbar beeinträchtigt.

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Die Unzumutbarkeit sehen die Richter laut Pressemitteilung auch darin begründet, dass der mit der Freisetzungsphase verfolgte Zweck (Erfahrungen darüber zu sammeln, wie sich die ausgesetzten Wisente in Freiheit verhalten) erreicht sei. Diese Freisetzungsphase sei von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum angelegt gewesen und dürfte nicht über Gebühr ausgedehnt werden.

Noch keine konkreten Maßnahmen

Welche geeigneten Maßnahmen der Trägerverein ergreifen muss, sagt das OLG in seiner Urteilsbegründung nicht. In der mündlichen Verhandlung am 27. Mai wurden verschiedene Möglichkeiten wie das Einzäunen des Gebietes erörtert. Den Waldbauern sei nicht zuzumuten, dass es unterschiedliche politische Vorstellungen über die Fortsetzung des Projektes gebe. Das OLG äußerte Unverständnis darüber, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem Projekt im Jahr 2019 die Beratungen nicht beschleunigt worden seien. "Dass dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht gelungen sei, wirke sich nun zulasten des beklagten Vereins aus", heißt es in der Mitteilung.

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