Zahlreiche Biorinderhalter bereiten derzeit den Ausstieg aus dem Ökolandbau vor, weil alle Ökopflanzenfresser laut einer EU-Vorgabe ab 2025 auf der Weide gehalten werden müssen. Davor warnte der Bayerische Bauernverband (BBV) diese Woche in einer Pressemitteilung.
"Ökolandbau wird um mehr als ein Jahrzehnt zurückgeworfen"
Für diese Betriebe sei dies ein tragischer Einschnitt, da sie in der Regel viele Jahre voller Überzeugung „Bio“ gewesen seien und nun wegen verschärfter EU-Vorgaben aus dem Ökolandbau hinausgedrängt würden, so der BBV. Der Ökolandbau werde um mehr als ein Jahrzehnt zurückgeworfen, das Vertrauen der ökologisch wirtschaftenden Familienbetriebe erschüttert.
Die Bio-Ausbauziele – auf EU- und Deutschland-Ebene 25 % Ökoflächenanteil bis 2030, für Bayern 30 % – rückten in unerreichbare Ferne und den Biomilch verarbeitenden Molkereien fehle der dringend benötigte Rohstoff.
Laufhof und Auslauf reichen nicht mehr
Hintergrund ist laut BBV eine verschärfte Auslegung der EU-Ökoverordnung und ein knapp vierjähriges, nun abgeschlossenes Pilotverfahren der EU-Kommission gegenüber Deutschland. Seit Ende 2024 stehe fest, dass die bisher möglichen Alternativen Laufhof oder Auslauf nicht mehr ausreichten. Dies stelle nun viele Betriebe vor allem in Süddeutschland vor enorme Herausforderungen, weil ihr Stall z. B. mitten im Ort oder an vielbefahrenen Straßen liegt. Laut BDM betrifft die Weidepflicht ein Viertel der Biomilcherzeuger in Süddeutschland.
„EU-Kommission muss schnellstmöglich Lösungen finden“
„Allein aus dem Landesfachausschuss Ökologischer Landbau im Bayerischen Bauernverband sind gerade drei Ökomilcherzeuger dabei, eine Rückumstellung auf konventionelle Landwirtschaft in die Wege zu leiten“, berichtet BBV-Präsident Günther Felßner. „Die EU-Kommission darf nicht zulassen, dass der bayerische Ökolandbau erodiert und Wertschöpfung verloren geht, und muss schnellstmöglich Lösungen eröffnen“, so Felßner weiter. Die Zeit dränge, da die Betriebe in Bayern bis Ende Februar – während der laufenden Antragstellung für die Ökolandbauförderung – die Entscheidung über einen Ausstieg aus oder Verbleib in „Öko“ treffen müssten.
Welche Grundvoraussetzungen Biobetriebe nun im Einzelnen beim Weidegang erfüllen müssen, beschreibt das Weidepapier der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau.