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Weidepflicht: Trauermarsch betroffener Biobetriebe

Biorinderhalter, die wegen der Weidepflicht rückumstellen müssen, planen in München einen Trauermarsch. Baden-Württemberg verlängert unterdessen die Frist für die FAKT II-Ökoförderung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Interessengemeinschaft (IG) „Kein Zwang zur Weide!“ organisiert am kommenden Mittwoch, den 7. Mai, eine Mahnwache und einen Trauermarsch der von der Weidepflicht betroffener Biobauern in München. Der Marsch soll gegen 13.00 Uhr vor dem bayerischen Landtag starten und vor dem bayerischen Landwirtschaftsministerium enden. „Der Trauermarsch richtet sich nicht gegen Weidehaltung , sondern ist ein stiller Hilferuf an Politik und Öffentlichkeit – mit der Bitte um Ergänzung des Weidepapiers im Sinne klarer, rechtssicherer Ausnahmen“, erläutert der IG-Sprecher Jens-Martin Keim.

60 Petitionen gegen die Weidepflicht

Anlass des Trauermarsches ist laut Keim, dass der Agrarauschuss im bayerischen Landtag an diesem Tag die rund 60 Petitionen behandelt, die von der Weidepflicht betroffene Betriebe eingereicht haben.

„Rechtsgutachten richtet sich gegen deutsche Auslegung“

IG-Sprecher Keim verweist darauf, dass sich das neue Rechtsgutachten, das der Naturland-Verband beauftragt hat, nicht gegen die EU-Ökoverordnung richtet, sondern gegen die nationale Umsetzung im „Weidepapier“, das von der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) verfasst wurde.

Die deutsche Auslegung gehe weit über die Anforderungen der EU-Verordnung hinaus und werde im Gutachten deshalb als nicht rechtskonform bewertet, so der Biomilchviehhalter aus Mittelfranken. Damit bestätige das Gutachten die Flexibilität der EU-Verordnung und kritisiere die restriktive Umsetzung in Deutschland, die vielen Biobetrieben ihre Existenzgrundlage entziehe. Laut Keim lasse die geltende EU-Verordnung sachlich begründete Ausnahmen zu.

Baden-Württemberg: Ausstieg aus Ökoförderung bis 30. September möglich

Unterdessen teilte das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg mit, dass der Ausstieg aus der FAKT II-Ökoförderung nun bis 30. September möglich ist. Bisher war die Frist der 15. Mai 2025. Allerdings bezieht sich diese Ausnahme nur auf Betriebe, die neben der Ökoförderung (FAKT II-D2) keine Maßnahmen beantragt haben, die nicht damit kompatibel sind.

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