Das Landwirtschaftsministerium NRW hat die sogenannte Tierwohlförderung um ein Jahr verlängert. Landwirte erhalten 40 % der Kosten für bestimmte Haltungssysteme, die für mehr Tierwohl sorgen. Neu hinzugekommen zur Liste förderfähiger Systeme sind Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben.
Ein Grund dafür ist die Änderung des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage: Viele Milchviehhalter müssen mehr Platz für Kälber bereitstellen, weil diese nicht mehr nur 14 sondern 28 Tage auf dem Betrieb bleiben. Die 28 Tage-Regelungen wurden 2021 mit einer Übergangszeit von einem Jahr beschlossen und gilt ab 1.1.2023.
"Für mich kommt die Förderung zu spät!"
Viele Milcherzeuger investierten deshalb bereits im letzten Jahr in die Kälberhaltung. Sie können Förderung des Landes NRW nicht mehr nutzten. So auch Franz-Hubert Dohmen aus Würselen, der sich fragt: „Was ist mit uns Landwirten, die schon im letzten Jahr investiert haben? Wir haben uns vorbildlich an die Spielregeln gehalten – und werden dafür jetzt bestraft! Ich finde das unfassbar und absolut unfair!“
Franz-Hubert Dohmen hält 200 Milchkühe. Er hat im letzten Jahr ein Großraumiglu für bis zu acht Kälber angeschafft. „Das Iglu hat rund 8.200 € inkl. MwSt. gekostet. Dafür hätte ich laut der Förder-Richtlinie auch ohne Vergleichsangebot 40 % der Kosten finanziert bekommen!“
Wirtschaftlich wäre es für ihn also besser gewesen, wenn er sich nicht pflichtbewusst vorbereitet hätte, so der Milchkuhhalter und sagt weiter: „Wieso werden jetzt die Betriebe politisch bzw. finanziell unterstützt, die sich nicht vorbereitet haben? Das kann ich nicht nachvollziehen!“
Ministerium: Keine nachträgliche Förderung möglich
top agrar hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW mit den Vorwürfen und Fragen konfrontiert. Ein Sprecher erklärt:
"Bei der Gewährung von Zuwendungen haben das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als Richtliniengeber und der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter als Bewilligungsbehörde die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung zu beachten. Laut Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen nur dann gewährt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen gar nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Der Grundgedanke ist, dass es primär Aufgabe dieser Stellen bzw. der Zuwendungsempfänger ist, die eigenen Vorhaben selbst zu finanzieren. Aus diesem Grundgedanken heraus resultiert auch, dass eine Bewilligung grundsätzlich nur ausgesprochen werden darf, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist.
Eine ergänzende finanzielle Unterstützung und eine nachträgliche Förderung von Investitionen in Kälberiglus und -hütten aus dem letzten Jahr sind daher leider nicht möglich.
Zum Startzeitpunkt der Förderung ist auch zu beachten, dass sich der politische Prozess mit verschiedenen Initiativen, die Regelung abzuschwächen und eine angemessene Übergangsfrist zu erwirken, lange Zeit noch nicht abgeschlossen war."
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Das Landwirtschaftsministerium NRW hat die sogenannte Tierwohlförderung um ein Jahr verlängert. Landwirte erhalten 40 % der Kosten für bestimmte Haltungssysteme, die für mehr Tierwohl sorgen. Neu hinzugekommen zur Liste förderfähiger Systeme sind Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben.
Ein Grund dafür ist die Änderung des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage: Viele Milchviehhalter müssen mehr Platz für Kälber bereitstellen, weil diese nicht mehr nur 14 sondern 28 Tage auf dem Betrieb bleiben. Die 28 Tage-Regelungen wurden 2021 mit einer Übergangszeit von einem Jahr beschlossen und gilt ab 1.1.2023.
"Für mich kommt die Förderung zu spät!"
Viele Milcherzeuger investierten deshalb bereits im letzten Jahr in die Kälberhaltung. Sie können Förderung des Landes NRW nicht mehr nutzten. So auch Franz-Hubert Dohmen aus Würselen, der sich fragt: „Was ist mit uns Landwirten, die schon im letzten Jahr investiert haben? Wir haben uns vorbildlich an die Spielregeln gehalten – und werden dafür jetzt bestraft! Ich finde das unfassbar und absolut unfair!“
Franz-Hubert Dohmen hält 200 Milchkühe. Er hat im letzten Jahr ein Großraumiglu für bis zu acht Kälber angeschafft. „Das Iglu hat rund 8.200 € inkl. MwSt. gekostet. Dafür hätte ich laut der Förder-Richtlinie auch ohne Vergleichsangebot 40 % der Kosten finanziert bekommen!“
Wirtschaftlich wäre es für ihn also besser gewesen, wenn er sich nicht pflichtbewusst vorbereitet hätte, so der Milchkuhhalter und sagt weiter: „Wieso werden jetzt die Betriebe politisch bzw. finanziell unterstützt, die sich nicht vorbereitet haben? Das kann ich nicht nachvollziehen!“
Ministerium: Keine nachträgliche Förderung möglich
top agrar hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW mit den Vorwürfen und Fragen konfrontiert. Ein Sprecher erklärt:
"Bei der Gewährung von Zuwendungen haben das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als Richtliniengeber und der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter als Bewilligungsbehörde die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung zu beachten. Laut Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen nur dann gewährt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen gar nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Der Grundgedanke ist, dass es primär Aufgabe dieser Stellen bzw. der Zuwendungsempfänger ist, die eigenen Vorhaben selbst zu finanzieren. Aus diesem Grundgedanken heraus resultiert auch, dass eine Bewilligung grundsätzlich nur ausgesprochen werden darf, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist.
Eine ergänzende finanzielle Unterstützung und eine nachträgliche Förderung von Investitionen in Kälberiglus und -hütten aus dem letzten Jahr sind daher leider nicht möglich.
Zum Startzeitpunkt der Förderung ist auch zu beachten, dass sich der politische Prozess mit verschiedenen Initiativen, die Regelung abzuschwächen und eine angemessene Übergangsfrist zu erwirken, lange Zeit noch nicht abgeschlossen war."