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topplus Tierschutzleitlinie Rindermast

Westfälische Rindermäster diskutieren Haltungsvorgaben

Der Arbeitskreis Rindfleischerzeugung des WLV sucht eine gemeinsame Position zu der niedersächsischen Tierschutzleitlinie Rindermast. Strittig sind vor allem die Vorgaben zu Liegeflächen.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen hatte Anfang 2018 mit seiner "Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung" als erstes Bundesland einheitliche Vorgaben für die Haltung von Mastrindern (ab 7 Monaten) aufgestellt. Ziel der noch nicht rechtlich verbindlichen Leitlinie ist es Planungssicherheit für Betriebe zu schaffen (lesen Sie dazu auch „Leitlinie erhöht Druck auf Bullenmäster“, in top agrar 5/2018, S. R26 und online hier).

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine verbindlichen Vorgaben für die Haltung von Mastrindern. Der Arbeitskreis des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) diskutierte deshalb, ob und wie man der niedersächsischen Vorlage folgen könnte. In Rücksprache mit den Beteiligten aus Niedersachsen und im Rahmen einer Projektarbeit mit der FH Soest hatte der Verband Vorschläge für eine Position erarbeitet und diese beim Arbeitskreis Rindfleischerzeugung vorgestellt. Der Ausschussvorsitzende Johannes Peter und Dr. Bernhard Schlindwein, stellvertretender WLV-Geschäftsführer, stellten die Ergebnisse in Münster vor.

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Platzbedarf und Liegefläche in der Diskussion

Nicht in allen Punkten waren die Vertreter im Arbeitskreis einverstanden. Die Rinderhalter diskutierten vor allem über den Platzbedarf von 3,5 m2 in der Endmast (ab 650 kg LG) und über eine Liegefläche mit Gummimatte von mindestens 2,5 m2. Den Praktikern zufolge führt das zu stark steigenden Kosten in der Mast. Betriebe mit Altgebäuden mit Einflächenbuchten und Vollspalten seien dann gezwungen, die Tierzahlen um 30 % abzustocken.

Die Rinder über die gesamte Mastperiode in Vollgummi-Buchten aufzustallen halten die Praktiker für nicht Tierschutzgerecht, da kein natürlicher Hornabrieb möglich sei. Hierzu seien weitere Untersuchungen in der Praxis nötig.

Nicht zuletzt forderten die Bullenmäster längere Übergangsfristen für die Umsetzungen in Altgebäuden. Niedersachsen sieht beispielsweise für Platzbedarf und Liegefläche eine Frist von 12 Jahre vor. Die westfälischen Landwirte fordern hier 20 Jahren. Die Anmerkungen aus dem Arbeitskreis will der WLV jetzt aufnehmen, um dann im Vorstand eine offizielle Position zu formulieren.

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