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Kälberhandel

WLV kritisiert neue Blauzunge-Regelungen

Ab dem 18. Mai gelten verschärfte Regeln für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern aus Blauzungen-Sperrgebieten. Der WLV kann das nicht nachvollziehen und fordert praktikablere Lösungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab Mai steigt laut dem Friedrich-Loefller-Institut das Risiko für eine Verbreitung des Blauzungenvirus durch Gnitzen. Deshalb gelten ab dem 18. Mai verschärfte Auflagen für das Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern (top agrar berichtete). Bislang reichte es aus, wenn Muttertiere vier Wochen vor dem Kalben gegen geimpft und die Kälber mit Biestmilch versorgt wurden. Ab dem 18. Mai gilt: Wurde das Muttertier erst nach dem Belegen geimpft, muss das Kalb vor dem Transport aus einem Blauzungen-Sperrgebiet mit einer Blutprobe untersucht werden.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) kann die Verschärfung der Verbringungsregelungen für Kälber nicht nachvollziehen. Sie verursache hohe Kosten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die bisher gültigen vereinfachten Verbringungsregelungen seien für rinderhaltende Betriebe äußerst wichtig und insbesondere bei dem derzeit klinisch unauffälligen Verlauf der Blauzungenkrankheit auch vollkommen berechtigt, erklärt der WLV. Zudem stelle die extrem kurzfristige Umsetzung der neuen Verbringungsregelungen Rinderbetriebe vor unlösbare Probleme. Der WLV will sich gegenüber der Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser dafür einsetzen, dass rinderhaltenden Betrieben in Restriktionsgebieten praktikable Lösungsansätze angeboten werden.

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