Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche beschlossen, die private Lagerhaltung für frisches und gekühltes Rindfleisch zu bezuschussen. Dem Vernehmen nach wird sich die Maßnahme auf Hinterviertel beschränken, eine von vielen Mitgliedstaaten geforderte private Lagerhaltung allein für Edelteile wird es somit nicht geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV). Insgesamt seien die Schlachtunternehmen dazu aufgefordert mindestens 15 t anzumelden. Laut WLV sei offensichtlich eine Lagerdauer für 90, 120 oder 150 Tage geplant. Die Beihilfe für die Lagerhaltung solle 1008 €/t bei einer Lagerdauer von 90 Tagen und 1058 €/t bei der Einlagerung von 150 Tagen betragen.
Nach eigenen Angaben lehnt der Verband diese Maßnahme ab, obwohl der Rindermarkt derzeit unter Druck stehe. Der WLV befürchtet, dass Ware, die nach drei, vier oder fünf Monaten ausgelagert wird, den Markt und die Erzeugerpreise belastet, wenn die Nachfrage möglicherweise wieder an Fahrt aufnimmt.