Im bayerischen Alpenraum gibt es rund 1.400 anerkannte Almen und Alpen. Nach dem bisherigen Untersuchungsstand wurden die meisten Almen und Alpen und damit die darauf weidenden Tiere von einer Weideschutzkommission als „nicht zumutbar schützbar" bewertet. Die Karten mit den ersten nicht zumutbar schützbaren Weidegebieten sind hier einsehbar.
Ausgleichszahlungen ohne vorhergehende Herdenschutzmaßnahmen
In nicht schützbaren Weidegebieten werden bei Übergriffen auf Nutztiere in ausgewiesenen Wolfsgebieten Ausgleichszahlungen auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen geleistet. Außerdem hat die höhere Naturschutzbehörde damit eine fachliche Bewertung für ihre Prüfung von Alternativen zu einer Entnahme zur Hand.
Um den Bayerischen Aktionsplan Wolf umzusetzen, wurde eine Weideschutzkommission eingerichtet. Sie ist paritätisch aus Vertretern des Landesamts für Umwelt und der Landesanstalt für Landwirtschaft besetzt. Die Experten haben nach festgelegten Kriterien die Möglichkeiten des Herdenschutzes in Weidegebieten der bayerischen Alpen untersucht und ihre Wirksamkeit und Zumutbarkeit fachlich bewertet. Dabei haben sie Daten des Geoinformationssystems (GIS) analysiert und auch betroffene Landwirte bei Vor-Ort-Begehungen eingebunden.
Kommission konzentriert sich auf die Berggebiete
Neben einer elektrifizierten Einzäunung hat die Kommission auch die anderen Möglichkeiten des Herdenschutzes berücksichtigt. So hat sie geprüft, ob die Weidetiere behirtet und über Nacht in einem Stall oder in einem Nachtpferch untergebracht werden können. Besonders in den traditionellen, weitläufigen Weidegebieten Bayerns kann beispielsweise Letzteres ein Problem sein.
Bei der Umsetzung der Kriterien für „nicht zumutbar schützbare Weidegebiete“ konzentriert sich die Weideschutzkommission derzeit auf die Berggebiete der Landkreise des Alpenraums. Weitergehende Aus- und Bewertungen in den Alpenlandkreisen werden in den nächsten Wochen folgen.
Präventive Maßnahmen oft nicht zumutbar
Mit Blick auf die Ergebnisse der Weideschutzkommission sieht sich Kaniber bestätigt: „Unsere einzigartige Berglandschaft ist das Ergebnis der harten und unermüdlichen Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern. Ihre Tiere halten die Landschaft offen. Oft sind trotz aller Bemühungen präventive Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsangriffen nicht zumutbar. Was wir von unseren Weidetierhalterinnen und -haltern verlangen, muss auch in der Praxis durchführbar bleiben.“
Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Weidetierhalter sind wichtige Partner bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen in der bayerischen Kulturlandschaft. Es ist das klare Ziel der Staatsregierung, die für die Biodiversität so wichtige Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit in Bayern flächendeckend und dauerhaft zu erhalten. In vielen alpinen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen aber nur bedingt bis gar nicht umsetzbar. Durch die Bewertung „nicht zumutbar schützbarer Weidegebiete“ bringen wir die Vorgaben des Artenschutzes und die Belange der Weidewirtschaft in Einklang.“