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Zäune gegen Wölfe: Hessen stockt Förderung für Weidetierhalter auf

Hessen zahlt mehr für den Herdenschutz. Außerdem werden aufwändige Nachweise durch eine pauschale Förderung ersetzt. Wir sagen Ihnen, wie hoch die neuen Beträge sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Hessen hat die Förderrichtlinie zum Weidetierschutz aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis erstmals überarbeitet und verbessert. „Um Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Wolf zu vermeiden, unterstützen wir die Halter beim Herdenschutz, insbesondere in der Schafhaltung, und verbessern diese Unterstützung stetig“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltministerin Priska Hinz.

Bereits seit 2018 unterstützt das Land Hessen die Weidetierhaltung. Dies geschah zunächst durch die Förderung eines flächendeckenden Grundschutzes, 2021 kamen umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von erhöhten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzu.

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Pauschale Leistungen vereinfachen die Antragstellung

Hinz weiß, das der erweiterte Herdenschutz für die Weidetierhalter einen hohen zusätzlichen Aufwand zu ihrer ohnehin harten Arbeit bedeutet. Im Mittelpunkt der Überarbeitung der Richtlinie steht daher die vereinfachte Förderung dieser Arbeitsleistung. Hier werden aufwändige Nachweise durch eine pauschale Förderung ersetzt.

Die Pauschalen betragen bei mobilen Zäunen 760 € je Kilometer Zaunlänge (mit Einzelnachweis bis zu 1.230 € je Kilometer), 235 € je Kilometer bei feststehenden Elektrozäunen und 1.920 € je Herdenschutzhund.

Außerdem wurde die Unterstützung bei der Haltung von Herdenschutzhunden, die bei Schaf- und Ziegenhaltungen mit mindestens 200 Tieren gefördert werden können, ausgeweitet und handhabbarer gestaltet. So besteht aufgrund der längeren Anlaufzeit zur Integration der Herdenschutzhunde in die Betriebe und die Nutztierherden nunmehr die Fördermöglichkeit auch außerhalb der Präventionsgebiete.

Mögliche Förderung für Rinder-, Pferde- oder Eselhaltungen

Neu ist zudem, dass auch Halter von Rindern, Pferden oder Hauseseln eine Förderung erhalten, wenn ein amtlich bestätigter Wolfsübergriff auf die entsprechende Tierart in einem Wolfspräventionsgebiet vorgekommen ist. Möglich ist die Förderung für Halterinnen und Halter von Tieren bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinwüchsige Rassen.

Über die jetzige Anpassung hinaus bleibt es bei den Angeboten für die Förderung des Weidetierschutzes: Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde würden in Höhe von 80 % und maximal 30.000 € pro Jahr unterstützt. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise, heißt es.

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