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Rückenwind für die Agri-Photovoltaik

Lesezeit: 6 Minuten

Die Bundesregierung will die Solarstromerzeugung auch auf landwirtschaftlichen Flächen ausweiten. Die Kombination von Energie mit Land- oder Obstbau soll stärker gefördert werden.

Die Bundesregierung will die Energiewende in Deutschland schneller als bisher geplant voranbringen. So soll die installierte Solarstromleistung bis zum Jahr 2030 von heute 60 auf 200 Gigawatt (GW) steigen.

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Ein wichtiges Element für den Ausbau sieht die Bundesregierung in Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen, auch auf Moorböden. Der Gesetzgeber will Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen künftig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) finanziell fördern, heißt es in einem Eckpunktepapier, das die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) im Februar vorgestellt haben.

Agri-Photovoltaik im Fokus

Eine Säule dabei ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Mit ihr lassen sich landwirtschaftliche Produkte und Solarstrom auf derselben Fläche erzeugen. Die Agri-PV soll nun auf allen Ackerflächen über das EEG gefördert werden. Bislang war sie wie andere Solarparks nur auf einem 200 m breiten Streifen neben Autobahnen oder Schienen sowie auf vorbelasteten „Konversionsflächen“, wie z.B. Deponien, zulässig.

Die Agri-PV ist ein noch relativ junges Segment in Deutschland. Bislang gibt es nur wenige Anlagen, die meist in Form von Forschungs- und Pilotprojekten eingebunden sind. Seit 2021 gibt es eine Vornorm die definiert, was Agri-PV überhaupt ist (DIN SPEC 91434). Sie definiert nicht nur Begriffe, sondern teilt die Agri-PV-Systeme auch in Kategorien ein, listet Kriterien und Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung auf, erklärt Anforderungen an Planung, Technik, Installation, Betrieb und Instandhaltung. „Voraussetzung für die Agri-PV ist die Kombination von Photovoltaik und Photosynthese auf einer Fläche. Ein Solardach über einem Tierstall oder Schafe zwischen den Modulen wären damit nicht gemeint“, sagt Maximilian Trommsdorff, Agri-Photovoltaik-Experte beim Fraunhofer Institut für Solar Energiesysteme (ISE) in Freiburg.

ausschreibung am 1. April

In diesem Jahr sollte die Technik mehr Auftrieb gekommen: Am 1. April startet – noch auf Initiative der Vorgängerregierung – die erste und bislang einzige Innovationsausschreibung für „Besondere Solaranlagen“ mit einem eigenen Segment in Höhe von 150 MW, zu dem auch die Agri-PV zählt. Daneben können sich auch künftige Betreiber von schwimmenden Solaranlagen oder Anlagen über Parkplätzen beteiligen.

Doch diese Ausschreibung steht schon länger in der Kritik. So gibt es beispielsweise nur einen einzigen Termin, es wird nicht zwischen den einzelnen Anlagentypen unterschieden und die Gebote dürfen maximal 2 MW groß sein – im Freiflächensegment eine sehr kleine Größe. Daher ist die Ankündigung der Ampelregierung, Agri-PV künftig ohne diese Anforderungen zu fördern, vielversprechender.

verschiedene Aufständerung

Agri-PV-Anlagen unterscheiden sich in der Art der Installation:

  • Es gibt hoch aufgeständerte Anlagen, damit Traktoren oder sogar Mähdrescher und andere Maschinen darunter arbeiten können.
  • Es gibt bodennah installierte Anlagen, bei denen die Landwirte zwischen den Reihen arbeiten.
  • Je nach System kommen auch unterschiedliche Solarmodule zum Einsatz: Es gibt semitransparente Fabrikate, bei denen die Solarzellen weiter auseinander angeordnet sind als bei klassischen Modulen. Sie lassen entsprechend mehr Licht durch. Daneben sind bifaciale Module, die auf beiden Seiten Strom erzeugen können, bei senkrecht aufgeständerten Systemen beliebt. Eine dritte Option sind Röhrenmodule. Die Röhren sind aufgebaut wie klassische Neonröhren, bei denen von innen Dünnschichtsolarzellen aufgebracht sind.
  • Zudem gibt es Anlagen, die ein- oder zweiachsig nachgeführt sind, also dem Verlauf der Sonne in horizontaler und vertikaler Ausrichtung folgen können.

Höhere Kosten

Die Technik, die sich stark von herkömmlichen Freiflächenanlagen unterscheidet, verursacht höhere Investitionskosten (Übersicht 1):

  • Die semitransparenten oder die bifacialen Module sind teurer als herkömmliche. ▶
  • Die hohe Aufständerung im Acker- und im Gartenbau ist wesentlich teurer als in anderen Varianten. Die bodennahe, senkrechte Aufständerung ist dagegen windanfälliger und muss entsprechend stabiler sein.
  • Der Aufwand für die Flächenvorbereitung ist im Ackerbau teurer. So soll z.B. mit ausgelegten Platten verhindert werden, dass der Ackerboden bei den Bauarbeiten zu stark geschädigt wird.

Der höhere Aufwand zeigt sich auch in den Stromerzeugungskosten (Übersicht 2). Während Solarparks Strom zwischen 4 und 6,5 ct/kWh erzeugen können, kann er bei der Agri-PV auf Grünland bis zu 8 ct, im Gartenbau bis 10 ct und im Ackerbau bis 10,5 ct/kWh kosten. Darum müsste es künftig im EEG ein eigenes Agri-PV-Fördersegment und auch innerhalb der Agri-PV-Förderung eine Differenzierung geben.

Potenzial für Sonderkulturen

„Besonders bei Sonderkulturen sehen wir wirtschaftlich großes Potenzial. Wenn die Agri-PV für einen Mehrwert sorgt, wird sich die Installation eher rechnen“, erwartet Trommsdorff. In Deutschland gibt es rund 34000 ha Apfelplantagen, vor allem in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Baumobst wächst in Deutschland insgesamt auf etwa 50000 ha. „Selbst wenn wir davon nur ein Zehntel mit Agri-PV erschließen würden, wären das vier bis fünf Gigawatt Solarstromfläche“, erklärt Stephan Schindele, Agri-PV-Experte bei dem Projektierer BayWa r.e.

Ergänzend zu einer möglichen Vergütung für den Strom können Landwirte von dem „Bundesprogramm zur Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ profitieren. Mit einem CO2-Einsparkonzept von einem Energieberater können bis zu 40% der Investitionskosten bezuschusst werden. Weiter Infos hierzu gibt es unter www.ble.de.

Flächenbeihilfe möglich

Zudem können Landwirte für die Fläche weiterhin die EU-Direktzahlung erhalten. „Es gibt mehrere Urteile auf europäischer Ebene zur Behilferegelung. Überträgt man diese auf die Agri-PV, können die Zahlungen beansprucht werden, wenn Intensität, Dauer, Art und Zeitpunkt der Solarenergie die Landwirtschaft nicht stark einschränkt“, erklärt Rechtsanwalt Jens Vollprecht von der Kanzlei Becker Büttner Held aus Berlin. Zusätzlichen Rückenwind gibt seit Anfang 2022 die GAP-Direktzahlungsverordnung, die zwar noch nicht in Kraft ist, aber eine Beihilfe bei den Agri-PV-Anlagen gestattet. „Wie in der Vornorm definiert, darf die landwirtschaftliche Fläche durch die Solaranlage um maximal 15% verringert werden. Dann sind 85% der Fläche beihilfefähig“, erklärt der Anwalt.

EEG liegt im Entwurf vor

Das neue EEG ist Teil des „Osterpakets“, das noch in diesem Frühjahr vorgelegt werden soll. Das Gesetzgebungsverfahren wird allerdings nicht ohne Diskussionen ablaufen. So hat die SPD-Bundesfraktion u.a. Kritik an dem Grünlandausschluss geäußert.

Ihr Kontakt zur Redaktion: hinrich.neumann@topagrar.com

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