Wer eine Nutzungsänderung nicht genehmigen lässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit plus Bußgeld. Die Höhe soll dabei den Wert übersteigen, den man mit der illegalen Nutzung verdient hat. Außerdem muss man die versäumte Genehmigung, sofern möglich, noch nachträglich einholen und dafür „zur Strafe“ die doppelte Genehmigungsgebühr zahlen. Ist die Umnutzung im nachhinein nicht (mehr) genehmigungsfähig, drohen im schlimmsten Fall die Stilllegung oder Rückbauauflagen. Die Legalisierung des Schwarzbaus kann auch teuer sein, weil für die nachträgliche Baugenehmigung heutige Standards maßgeblich sind.
Um ein Gebäude im Außenbereich umnutzen zu dürfen, muss es ursprünglich landwirtschaftlich privilegiert und der Bau „materiell rechtmäßig“ sein, also damals geltenden Rechtsvorschriften entsprechend gebaut. Ob das der Fall ist, muss nicht die Baubehörde nachweisen, sondern der Bauherr. Fehlt nur die formelle Baugenehmigung wie bei alten Gebäuden, ist das meist kein Problem. Problematisch wird es, wenn die an sich rechtmäßige Scheune schon einmal ohne Genehmigung zu einem Stall oder gar zur Wohnung umgebaut wurde. Dann könnte durch die nicht genehmigten Umbauten in der Vergangenheit der Bestandsschutz soweit ausgehöhlt sein, dass Sie das Gebäude weder als Scheune weiter nutzen noch umnutzen dürfen. Die Baugenehmigung könnte erloschen sein. Prüfen Sie die genaue Lage also besser vorher!
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Wer eine Nutzungsänderung nicht genehmigen lässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit plus Bußgeld. Die Höhe soll dabei den Wert übersteigen, den man mit der illegalen Nutzung verdient hat. Außerdem muss man die versäumte Genehmigung, sofern möglich, noch nachträglich einholen und dafür „zur Strafe“ die doppelte Genehmigungsgebühr zahlen. Ist die Umnutzung im nachhinein nicht (mehr) genehmigungsfähig, drohen im schlimmsten Fall die Stilllegung oder Rückbauauflagen. Die Legalisierung des Schwarzbaus kann auch teuer sein, weil für die nachträgliche Baugenehmigung heutige Standards maßgeblich sind.
Um ein Gebäude im Außenbereich umnutzen zu dürfen, muss es ursprünglich landwirtschaftlich privilegiert und der Bau „materiell rechtmäßig“ sein, also damals geltenden Rechtsvorschriften entsprechend gebaut. Ob das der Fall ist, muss nicht die Baubehörde nachweisen, sondern der Bauherr. Fehlt nur die formelle Baugenehmigung wie bei alten Gebäuden, ist das meist kein Problem. Problematisch wird es, wenn die an sich rechtmäßige Scheune schon einmal ohne Genehmigung zu einem Stall oder gar zur Wohnung umgebaut wurde. Dann könnte durch die nicht genehmigten Umbauten in der Vergangenheit der Bestandsschutz soweit ausgehöhlt sein, dass Sie das Gebäude weder als Scheune weiter nutzen noch umnutzen dürfen. Die Baugenehmigung könnte erloschen sein. Prüfen Sie die genaue Lage also besser vorher!