Jeder Vermarkter arbeitet mit zwei Versionen der Abrechnungsmaske. Auf der Schlachtabrechnung wird das Abrechnungsmodell lesbar und (hoffentlich) nachvollziehbar für den Landwirt dargestellt. Und damit das Rechenprogramm weiß, wo Zuschläge fällig sind und wo etwas abgezogen wird, muss das Abrechnungsmodell zusätzlich in eine Programmiersprache umgewandelt werden. Dabei kann es jedoch zu Übertragungsfehlern kommen, entweder aus Versehen oder gewollt.
Das fällt erst auf, wenn man stichprobenartig einzelne Schlachtschweine herausgreift und für sie den Erlös komplett neu errechnet. Dabei reicht es nicht, nur das Schlachtgewicht mit dem Basispreis zu multiplizieren! Stattdessen muss man ganz vorn ansetzen und zum Beispiel bei FOM-Abrechnungen aus dem Muskelfleischanteil, dem SG und dem Basispreis sowie den Zu- und Abschlägen den wahren Auszahlungspreis berechnen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Mäster und Vermarkter vor dem Verkauf klar regeln, welche Preismaske als Abrechnungsgrundlage gelten soll. Diese Maske sollte sich der Mäster vor dem Abliefern seiner Schweine dann schriftlich aushändigen lassen. Sobald er die Abrechnung erhält, muss er checken, ob die vereinbarte und die auf der Abrechnung ausgewiesene Preismaske übereinstimmen. Und zu guter Letzt überprüft er stichpunktartig, ob die vereinbarte Maske auch tatsächlich angewendet wurde.