Der Salmonellen-Nachweis erfolgt normalerweise anhand von Fleischsaft, der aus Proben des Zwerchfells bzw. Zwerchfellpfeilers im Schlachthof gewonnen wird. Alternativ können vom Hoftierarzt auch Blutproben direkt im Betrieb gezogen werden. Die Probennahme darf allerdings frühestens vierzehn Tage vor dem anvisierten Schlachttermin erfolgen.
Hier muss vonseiten des Tierarztes unbedingt auf eine korrekte Stichprobe aus der zur Schlachtung anstehenden Tiere geachtet werden. Die Blutproben dürfen auf keinen Fall bei jüngeren Tieren gezogen werden!
Die Experten sind sich einig, dass die Fleischsaftprobe weiterhin das Standardverfahren bleiben muss. Blutproben können dieses Verfahren nur vor-übergehend ergänzen, falls am Ende des Jahres Fleischsaftproben fehlen sollten oder der Betrieb neu aufgestallt hat.
QS hat angekündigt, Betriebe, die auf Blutuntersuchungen umgestellt haben, künftig stärker zu beobachten und das Ergebnis mit dem der Fleischsaftbeprobung abzugleichen.