Es gibt noch eine weitere Variante der Teilschaden-Verrechnung: Einige Viehhandelsunternehmen vereinbaren mit den Schweinemästern bei Teilschäden einen festen Betrag je kg Schlachtgewicht als Auszahlungspreis, unabhängig von der Höhe des Basispreises. Doch Achtung: Diese Rechnung geht allenfalls bei niedrigen Basispreisen und geringen Schlachtgewichten auf. Je besser der Basispreis und je höher das Schlachtgewicht, desto größer ist Ihr Verlust, den Sie bei dieser Regelung machen!
Beispiel: Ein Tier mit 95 kg SG, 57 % MFA und einem Schinkenschaden erreicht bei einem Basispreis von 1,25 € normalerweise einen Erlös von 99,75 € (118,75 € Bruttoerlös abzüglich 19 € für den Schinkenschaden). Bei einem Festpreis von 0,92 €/kg SG sinkt der Erlös des gleichen Tieres dagegen auf 87,40 €. Bei einem Basispreis von 1,40 €/kg SG werden bei dem gleichen Schwein bei der Festpreisregelung sogar 26,60 € über den üblichen Abzug hinaus in Rechnung gestellt.
Abzüge für Teilschäden sind generell schwer nachprüfbar, denn es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Erst der Blick in die Wiegeliste gibt Aufschluss, was wirklich in Rechnung gestellt wurde. Am besten vereinbaren Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Vermarkter, wie Teilschäden verrechnet werden sollen. Und hüten Sie sich dabei vor Festpreisregelungen!