Einzelne Vermarkter berechnen Teile der Vorkosten doppelt. Zu den Vorkosten, die der Schlachthof in Rechnung stellt, kommen noch einmal Vorkosten des Viehhandels hinzu. Offensichtlich wird dies oft erst, wenn der Viehhandel an die Abrechnung auch die Originalrechnung des Schlachthofes anheftet.
In einigen Abrechnungen von Mästern aus Weser-Ems zieht der Viehhandel z. B. Vorkosten in Höhe von 4,80 € ab, und das bewegt sich auch im Rahmen des Üblichen. Hinzu kommen jedoch noch 1,70 € je Schwein, die der Schlachthof bereits abgezogen hatte. In Summe ergeben sich dadurch 6,50 € Vorkosten pro Tier, und das ist eindeutig jenseits von Gut und Böse.
Vorkosten sind nur ein Teil der Vermarktungskonditionen. Zum Gesamtpaket, das man bei der Beurteilung berücksichtigen muss, gehören auch der Basispreis, Zuschläge und die Abrechnungsmaske.