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Ab Oktober erhöhen sich die Tierarztgebühren

Müssen sich Landwirte ab Oktober auf höhere Tierarztrechnungen einstellen?

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundeskabinett hat im Mai der von Landwirtschaftsminister Özdemir vorgelegten Neufassung der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) zugestimmt. Gibt nun auch der Bundesrat grünes Licht, müssen sich Landwirte vermutlich ab Oktober auf höhere Tierarztrechnungen einstellen.


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Veterinäre und ihre Interessenvertreter fordern seit Langem eine Anhebung der Gebührensätze – angepasst an neue, moderne Untersuchungsmethoden und die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis. Denn die letzte grundlegende Änderung der GOT erfolgte im Jahr 1999.


Die Anhebung der Gebühren erfolgt auf wissenschaftlicher Basis. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dazu bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben.


Eine Bestandsuntersuchung bei mehr als 500 Schweinen verteuert sich danach um 19% von bisher 64,14 € auf nunmehr 76,33 €. Die Euthanasie eines Schweines wird sogar um 60% teurer. Die Gebühr steigt von bisher 22,46 € auf künftig 35,94 € (alle Angaben ohne MwSt.). Von der neuen GOT darf nur im Rahmen eines Betreuungsvertrages abgewichen werden.

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