Ab 2014 werden im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) nur noch Schweineställe gefördert, die besonders tiergerecht sind. Die Basisförderung von bis zu 20 % der Investitionssumme gibt es für Schweinehalter, die folgende Auflagen erfüllen:
- Der Liegebereich muss mit geeigneter trockener Einstreu bzw. mit Tiefstreu versehen werden oder mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein.
- Den Schweinen müssen mindestens drei unterschiedliche veränderbare Beschäftigungselemente zur Verfügung stehen, zum Beispiel Strohraufen oder Holz an Ketten.
Schweinehalter, die die Premiumförderung von bis zu 40 % in Anspruch nehmen möchten, müssen darüber hinaus weitere Auflagen umsetzen:
- Mindestens 20 % mehr Fläche für Aufzuchtferkel und Mastschweine sowie für Jungsauen und Sauen in der Gruppenhaltung.
- Die Abferkelbucht muss mindestens 6 m2 groß sein und nach dem Abferkeln dauerhaft geöffnet werden.
Über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Auflagen entscheiden die Bundesländer in den kommenden Wochen. Experten gehen aber davon aus, dass besonders die rot-grün geführten Länder die Neuregelungen sehr kritisch auslegen werden.