Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht ist geplant, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Ländern, Forschungseinrichtungen sowie den Interessenvertretungen der Landwirtschaft und Tierärzteschaft die umgesetzten Maßnahmen evaluiert. Wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, steht noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass der Aktionsplan Kupierverzicht auch 2021 bestehen bleibt. „Landwirte müssen weiterhin die Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentieren und jährlich eine Risikoanalyse durchführen“, erklärt Luise Ehrlich vom Förderverein Bioökonomieforschung (FBF) gegenüber top agrar.
Tierhalter, die in den letzten zwei Jahren Schweine mit weniger als 2% Verletzungen gehalten haben, müssen in den Kupierverzicht einsteigen. Landwirte, die bereits in den Kupierverzicht eingestiegen sind, müssen den Anteil der unkupierten Tiere erhöhen. In den Ländererlassen sind die Regelungen dazu definiert. Mehr Infos unter www.ringelschwanz.info.
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Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht ist geplant, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Ländern, Forschungseinrichtungen sowie den Interessenvertretungen der Landwirtschaft und Tierärzteschaft die umgesetzten Maßnahmen evaluiert. Wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, steht noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass der Aktionsplan Kupierverzicht auch 2021 bestehen bleibt. „Landwirte müssen weiterhin die Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentieren und jährlich eine Risikoanalyse durchführen“, erklärt Luise Ehrlich vom Förderverein Bioökonomieforschung (FBF) gegenüber top agrar.
Tierhalter, die in den letzten zwei Jahren Schweine mit weniger als 2% Verletzungen gehalten haben, müssen in den Kupierverzicht einsteigen. Landwirte, die bereits in den Kupierverzicht eingestiegen sind, müssen den Anteil der unkupierten Tiere erhöhen. In den Ländererlassen sind die Regelungen dazu definiert. Mehr Infos unter www.ringelschwanz.info.