Der Bundesrat hat Anfang Februar der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Der Entwurf enthält unter anderem:
- Ein Umwidmungsverbot für bestimmte Antibiotika;
- die Pflicht, Antibiogramme zu erstellen, wenn bei einer Behandlung der Wirkstoff gewechselt wird oder die Schweine in einem bestimmten Alters- bzw. Produktionsabschnitt mehrmals behandelt werden;
- Vorgaben, wie Proben genommen, Bakterien isoliert und Antibiogramme künftig erstellt werden
- sowie spez. Nachweispflichten des Tierarztes.
Der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt) hat die Änderungspläne bereits im Vorfeld scharf kritisiert. „Teuer für die Tierhalter und unsicher für die Tierärzte“, so das Urteil des bpt. Das mit der TÄHAV-Änderung angestrebte Ziel, den Antibiotikaverbrauch zu reduzieren, habe man durch die staatliche Antibiotikaerfassung längst erreicht.