Das staatliche Antibiotika-Monitoring wirkt, ist jedoch in einigen Punkten verbesserungswürdig. Tierärzte monieren:
- Es müsse eine verpflichtende Nullmeldung eingeführt werden. Denn bisher kann die Datenbank nicht unterscheiden, ob ein Tierhalter wirklich kein Antibiotikum einsetzt, der Betrieb nicht meldepflichtig ist oder ob der Landwirt die Meldung verweigert.
- Bislang gibt es keine verbindliche behördliche Liste zur Wirkdauer von Langzeit- oder One Shot-Präparaten. Abhängig vom Erreger, der Indikation und der Dosierung kann der Tierarzt die Wirkdauer selbst festlegen. Das verfälscht die Kennzahlen.
- Kombipräparate sollten als ein Wirkstoff gewertet werden. Denn um bei Kombinationen aus zwei Präparaten nicht unter der Verdoppelung der Wirktage zu leiden, setzen einige Tierärzte lieber Reserveantibiotika mit nur einem Wirkstoff ein.
- Verpflichtende Meldung von Tierverlusten: Um ja nicht die Kennzahl 2 zu überschreiten, verzichten einige Betriebe bereits auf eine antibiotische Behandlung und nehmen notfalls auch den Verlust des Tieres in Kauf.
- Außerdem müsse man Zuchttiere und den Viehhandel mit in das Monitoring einbeziehen sowie die Betriebsuntergrenzen streichen, ab der die Meldepflicht gelte.
Die Chancen stehen jedoch selbst für kleine Änderungen schlecht. Denn der Bund befürchtet, dass die grün regierten Länder diese Gelegenheit nutzen könnten, um das Gesetz noch einmal komplett aufzuschnüren. Doch genau das will man auf jeden Fall vermeiden.