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ASP: Beim Zaunbau müssen alle mit anpacken!

Lesezeit: 2 Minuten

Bei einem ASP-Ausbruch ist schnelles Handeln gefragt. Worauf kommt es an?


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Wendorff: Entscheidend ist, dass wir Kadaverfundorte so schnell wie möglich durch Zäune abriegeln. Das ist in den ersten Tagen nach den ASP-Funden geschehen. Wichtig ist auch, dass wir für Ruhe in den Kernzonen sorgen. Auf keinen Fall dürfen wir das Wild aufschrecken.


Die Behörden klagen über Personalmangel. Wer kann helfen, wenn weitere Zäune aufgestellt werden müssen?


Wendorff: Zunächst sind hier die Betriebe der Kreisverwaltungen in der Pflicht. Dazu gehören z.B. die Mitarbeiter der Straßenbau- und Kommunalverwaltung. Helfen könnten auch Mitarbeiter, die coronabedingt momentan weniger Arbeit haben.


Wir müssen darüber hinaus klären, inwieweit das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr oder Kollegen von Ackerbaubetrieben beim Zaunbau unterstützen können. Auf keinen Fall dürfen Risikogruppen hinzugezogen werden. Schweinehalter und deren Mitarbeiter sind tabu.


Wichtig ist am Ende auch, dass die Behörden die Hilfen geschickt organisiert bekommen. Der Wille und die Bereitschaft anzupacken, ist in der Region jedenfalls groß.


Tschechien hat die ASP erfolgreich getilgt. Sollten wir deren Konzept übernehmen?


Wendorff: Ja, das halte ich für absolut angebracht. Die Taktik sah vor, die Kernzone zunächst hermetisch abzuriegeln und den Schwarzwildbestand dann auf null herunterzufahren. Bei der Frage, wie wir die Wildschweine bekämpfen, sollte es keine Denkverbote geben. Wir müssen auch über den Einsatz von Nachtsichtgeräten und Scharfschützen reden. Natürlich muss das mit Augenmaß und zeitlich befristet geschehen. Aber ohne technische Hilfsmittel werden wir keinen Erfolg haben.


Für Betriebe in den Kernzonen und im gefährdeten Gebiet gilt erst einmal ein Verbringungsverbot. Wie kann man betroffenen Betrieben kurzfristig helfen?


Wendorff: Die Betriebe dürfen bis auf Weiteres nur unter strengen Auflagen Schweine verbringen. Dazu benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde.


Entscheidend ist, dass wir die Bestände so schnell wie möglich freitesten. Dazu müssen wie bei der aktuellen Coronapandemie entsprechende Testkapazitäten aufgebaut und Personal vorgehalten werden. Neben den Amtsveterinären sollten auch Kleintierpraktiker Blutproben ziehen.


In der Pflicht stehen aber auch unsere Handelspartner. Es gibt keinen Grund, dass Viehhändler oder Schlachter ASP-negativ getestete Tiere nicht abholen, wenn die Behörden das zulassen.

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