Für Schweine aus den beiden nach den ASP-Ausbrüchen bei Hausschweinen in Brandenburg eingerichteten Sperrzonen III gelten die Verbringungsregelungen bis zum 26. Oktober 2021 weiter.
Die EU-Kommission hat die von der Landesregierung in Potsdam am 25. August ursprünglich verkündete Aufhebung der Verbringungsregelungen mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht. Denn aufgrund schlechter Erfahrungen vor allem in osteuropäischen Ländern besteht die EU-Kommission auf deutlich längere Verbringungsregelungen.
Davon betroffen sind nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums die brandenburgischen Landkreise Märkisch-Oderland mit 47 Schweinehaltern mit zusammen 17500 Schweinen sowie Spree-Neiße mit 26 Tierhaltern und insgesamt 14300 Schweinen.
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Für Schweine aus den beiden nach den ASP-Ausbrüchen bei Hausschweinen in Brandenburg eingerichteten Sperrzonen III gelten die Verbringungsregelungen bis zum 26. Oktober 2021 weiter.
Die EU-Kommission hat die von der Landesregierung in Potsdam am 25. August ursprünglich verkündete Aufhebung der Verbringungsregelungen mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht. Denn aufgrund schlechter Erfahrungen vor allem in osteuropäischen Ländern besteht die EU-Kommission auf deutlich längere Verbringungsregelungen.
Davon betroffen sind nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums die brandenburgischen Landkreise Märkisch-Oderland mit 47 Schweinehaltern mit zusammen 17500 Schweinen sowie Spree-Neiße mit 26 Tierhaltern und insgesamt 14300 Schweinen.