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topplus Zu: „Müller-Fleisch passt Jungebermaske 2021 an.“, top agrar-Online-Meldung vom 17.5.2020

Bauern nicht für Tierwohleinsatz bestrafen!

Lesezeit: 1 Minuten

Seit der Verabschiedung der Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) durch den Gesetzgeber dürfen Landwirte und ihre Mitarbeiter das Narkosegas Isofluran einsetzen, wenn sie zuvor geschult wurden und ihre Sachkunde bewiesen haben.


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Aus Sicht der Erzeugergemeinschaften Süd-Ost-Westfalen, Gütersloh und Höxter ist die Anwendung der Isofluran-Methode jedoch der falsche Weg. Ist diese überhaupt notwendig? Es gibt mit der Injektionsnarkose, der Impfung gegen Ebergeruch und der Jungebermast genügend Alternativen, aus denen jeder Landwirt auswählen kann.


Alle drei Verfahren sind nicht nur ungefährlich für den Anwender, sie sind auch tierfreundlicher. Hinzu kommt, dass bei der Impfung gegen Ebergeruch und der Jungebermast keine Eingriffe am Tier mehr erfolgen.


Umso unverständlicher ist, dass die Schlachtbranche beide Verfahren nun mit saftigen Abzügen brandmarkt.


Als Vertreter der Erzeugergemeinschaften fordern wir alle Marktteilnehmer auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Bauern nicht für tierwohlorientiertes und gesetzeskonformes Handeln bestraft werden. Strafen für die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch sind der völlig falsche Weg!


Georg Busemann und Tobias Berghoff, EZG Süd-Ost-Westfalen


Ralf Martinmas und Hubert Steinhoff, EZG Gütersloh


Klaus Lange, Reiner Menne und Markus Wasmuth, EZG für Ferkel im Kreis Höxter

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