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Behörden benötigen eine Risikoeinstufung

Lesezeit: 1 Minuten

„Wir brauchen eine Datenbank für die Tiergesundheit, um die Betriebe nach Risiko einstufen zu können“, argumentierte Dr. Arno Piontkowski vom Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf. Denn die neue EU-Kontrollverordnung 2017/625, die im Dezember in Kraft tritt, verlangt von den Behörden, tierhaltende Betriebe risikoorientiert in angemessenen Abständen zu kontrollieren.


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Die in einer Datenbank zusammengeführten Werte sollen nach Ansicht von Dr. Piontkowski jedoch nicht nur der Kontrolle dienen, sondern den Betrieben auch Hilfestellung bieten. Das angestrebte Benchmarking versetze die Schweinehalter in die Lage, ihr Gesundheitsmanagement mit dem anderer Betriebe zu vergleichen. Für die erfolgreichen Betriebe sei die Risikoeinstufung zugleich ein Testat für ihre gute Arbeit.


Die Agrarministerkonferenz gehe davon aus, dass es eine amtliche Datenbank sein soll, betonte Dr. Piontkowski. Die HIT-Datenbank, die bereits mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes um den Tierarzneimittelverbrauch erweitert wurde, könne dabei eine wichtige Rolle spielen.


„Wir wollen keinen Datenfriedhof erschaffen“, stellte Dr. Piontkowski klar. Ziel der NRW-Landesregierung seien wenige, dafür jedoch aussagekräftige Kennzahlen.

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