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Besonders für Wachstumsbetriebe zu empfehlen

Lesezeit: 2 Minuten

  • Die Ertragsschaden-Versicherung ist Sauenhaltern und Mästern zu empfehlen, deren Tierbestände stark gewachsen sind und die in der Regel viel Fremdkapital bedienen oder hohe Pachten zahlen müssen. Oft fallen hier auch Löhne für fremde Arbeitskräfte an. Im Seuchenfall laufen viele Kosten weiter.
  • Zuchtbetriebe sollten an die Entschädigungsgrenzen bei der Tierseuchenkasse denken. Pro Zuchtsau werden maximal 1278€ entschädigt.
  • Von Bedeutung ist auch die Risikobereitschaft der Familie: Wie verkraften ich und meine Partnerin eine ausgebrochene Tierseuche psychisch? Der Abschluss einer Police kann besorgte Eheleute besser schlafen lassen. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages bewirkt mitunter auch ein besseres Rating bei Ihrer Hausbank.
  • Umgekehrt benötigt nicht jeder Tierhalter eine Ertragsschaden-Versicherung. Landwirte mit wenig Fremdkapital, ohne teure Pachten und/oder mit zusätzlichen Einkünften, etwa aus Windkraft, Biogas oder PV-Anlagen, sollten überlegen, ob sie die finanziellen Einbußen im Schadenfall auch ohne Versicherung schultern können.
  • Holen Sie sich vor Abschluss mindestens zwei, besser drei Angebote ein. Nutzen Sie den Wettbewerb. Geben Sie den Gesellschaften gleiche Tierzahlen und Leistungszahlen vor, damit Sie die Angebote vergleichen können. Lassen Sie sich die Gesamtprämie inklusive Steuer und Selbstbeteiligung vorrechnen. Klären Sie außerdem ab, auf welchen Zeitraum sich die Selbstbe-teiligung bezieht.
  • Zahlreiche Tierhalter haben bereits eine Ertragsschaden-Versicherung abgeschlossen. Sie sollten dann jedoch regelmäßig prüfen, ob die angegebenen Tierzahlen noch passen, damit Sie im Schadenfall keine Einbuße erleiden. Oft sind die Policen bereits älter und damit Entschädigungslücken vorprogrammiert.
  • Wichtig: Alle Tierseuchen müssen im Vertrag versichert sein und nicht nur eine Auswahl. Ansonsten kann es Probleme geben, wenn ganz neue Seuchen auftreten, die bei Abschluss der Police noch keine Bedeutung hatten.
  • Das Mitversichern übertragbarer Krankheiten kostet in der Regel 50 bis 100% mehr. Beachten Sie auch hier die Selbstbeteiligung, die vom Schaden abgezogen wird. Vielfach ist der „gefühlte“ Schaden bei den übertragbaren Krankheiten höher als der Schaden, der tatsächlich eintreten kann. Betriebe mit chronischen Krankheitsproblemen im Stall sind nicht versicherbar. Deshalb sollten Sie überlegen, ob sich das Mitversichern übertragbarer Krankheiten überhaupt lohnt. Fry/Asbrand

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