Gesetzlich sind Bewegungsbuchten im Abferkelstall nicht vorgeschrieben – noch nicht. Trotzdem bauen einige Sauenhalter sie freiwillig ein. top agrar hat zwei Ferkelerzeuger zu ihren Erfahrungen befragt.
Für die Ferkelerzeuger waren die letzten Jahre eine Herausforderung: Wirtschaftlich war die Ferkelproduktion häufig ein enges Geschäft. Zudem wurden den Sauenhaltern immer neuen Auflagen aufs Auge gedrückt. Seit 2013 müssen sie ihre tragenden Sauen in Gruppen halten. Ferkel dürfen sie nur noch kastrieren, wenn diese entweder durch den Tierarzt betäubt werden, oder wenn zuvor ein Schmerzmittel verabreicht wurde. Auch in Zukunft wird es Veränderungen geben. Ab August dieses Jahres steigt laut EU-Vorgabe der Platzanspruch der Ferkel im Aufzuchtstall von 0,30 auf 0,35 m2 pro Tier (siehe top agrar Ausgabe 2/2016, ab Seite S10). Darüber hinaus will der Gesetzgeber durchsetzen, dass Ferkel in Zukunft ihren Ringelschwanz behalten.
Künftig Bewegungsbuchten?
In der Diskussion ist auch ein Verbot von konventionellen Abferkelbuchten. Kritiker wie die grünen Landwirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen alles daran, dass Sauen in Zukunft nur noch in Bewegungsbuchten abferkeln und säugen dürfen. Viele Sauenhalter haben davor Angst. Sie fürchten höhere Erdrückungsverluste und Beissattacken der Sauen.Doch sind die Befürchtungen berechtigt? top agrar hat sich bei zwei Ferkel-erzeugern erkundigt, die freiwillig Bewegungsbuchten im Abferkelstall eingebaut haben.Marcus Arden